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    Mecklar – Dipperz

    Dipperz – Bergrheinfeld West

    Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West (Fulda-Main-Leitung)

    Mecklar – Dipperz (Abschnitt A)

    etwa 50 km | Hessen | TenneT

    Abschnitt A

    Planfeststellung
    seit Q1 2024

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Mecklar - Dipperz des BBPlG-Vorhabens 17
    Status

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss


    Verlauf

    Die vorgeschlagene Trasse beginnt am Umspann­werk Mecklar nord­östlich von Bad Hers­feld und führt Richtung Süden. Sie kreuzt die Auto­bahn 4 östlich von Bad Hers­feld und verläuft weiter bis zur Markt­gemeinde Burghaun, wo sie die Bundes­straße 27 quert. Im Anschluss führt die vorgesehene Trasse östlich der Stadt Hün­feld und der Gemeinde Peters­berg vorbei, bevor sie in der Gemeinde Künzell nach Osten abknickt und am Umspann­werk Dipperz endet.

    Im Bereich westlich von Buchenau/Arzell der Gemeinde Eiter­feld sowie im Bereich Sargen­zell der Stadt Hün­feld hat der Vorhaben­träger klein­räumige alternative Trassierungen vorgeschlagen. Im Rahmen des Erd­kabel-Pilot­projektes hat der Vorhaben­träger im Bereich Burg­haun sowie von Peters­berg beginnend bis zum Umspann­werk Dipperz Erdkabel­abschnitte vorgesehen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Hessen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung; Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau

    Länge

    etwa 50 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 4. Juli 2024

    Nach § 43m des Energie­wirtschafts­gesetzes (EnWG) wird von einer Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVP) und einer Prüfung des Arten­schutzes nach den Vor­schriften des § 44 Absatz 1 des Bundes­naturschutz­gesetzes (BNatSchG) abgesehen.

    Der Vorhabenträger TenneT hat am 9. Januar 2024 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 19. Januar 2024 hat die Bundes­netz­agentur die Voll­ständig­keit des Antrags fest­gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 29. Februar 2024 in Bebra eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchge­führt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffent­licher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Planfest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Infor­mationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 29. Mai 2024 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vor­zulegen hat.

    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)
    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

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