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    Wolmirstedt – Regelzonengrenze

    Wolmirstedt – Regelzonengrenze / Landkreis Helmstedt

    Regelzonengrenze – Wahle

    Regelzonengrenze – Helmstedt Ost

    Helmstedt Ost – Salzgitter

    Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Wahle

    Wolmirstedt – Regelzonengrenze / Landkreis Helmstedt (Abschnitt C)

    etwa 47 km | Niedersachsen, Sachsen-Anhalt | 50Hertz

    Abschnitt C

    Planfeststellung
    seit Q1 2024

    Trassenverlauf des Abschnitts Landesgrenze Niedersachsen/Sachsen-Anhalt – Wolmirstedt des BBPlG-Vorhabens 10
    Status

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss


    Verlauf

    Die rund 47 km lange geplante Neubau­leitung beginnt an der Regel­zonen­grenze im Land­kreis Helm­stedt nahe der Landes­grenze zwischen Nieder­sachsen und Sachsen-Anhalt. Sie verläuft zunächst für etwa 3 km in süd­östlicher Richtung parallel zum ehemaligen Braun­kohle­tagebau Wulfers­dorf und verschwenkt an dessen Südende nach Ost­nordost. Die Leitung verläuft anschließend bis zum Umspann­werk Wolmir­stedt im Land­kreis Börde gerad­linig und durch­gängig in Bündelung mit der bereits bestehenden 380-kV-Leitung Helmstedt – Wolmirstedt.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen, Sachsen-Anhalt

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Parallelneubau

    Länge

    etwa 47 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 5. Juli 2024

    Nach § 43m des Energie­wirtschafts­gesetzes (EnWG) wird von einer Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVP) und einer Prüfung des Arten­schutzes nach den Vor­schriften des § 44 Absatz 1 des Bundes­naturschutz­gesetzes (BNatSchG) abgesehen. 50Hertz hat bei der Antrag­stellung verlangt, das Verfahren nach den §§ 19 bis 21 NABEG in der bis zum 29. Dezember 2023 geltenden Fassung zu führen.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 28. März 2024 in Magde­burg eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchge­führt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffent­licher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interes­sierte Öffentlich­keit. Themen waren neben den Methoden der Trassen- und Standort­findung auch weitere für die Plan­fest­stellung erhebliche Fragen, z. B. Gegen­stand und Umfang technischer, umwelt­fachlicher, raum­ordnerischer sowie sonstiger öffentlicher und privater Belange. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 28. Juni 2024 einen Unter­suchungs­rahmen für die Planfest­stellung festge­legt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzu­legen hat.

    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)
    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung05.07.2024
    BBPlG 10 Abschnitt C
    Planfeststellung
    veranstaltung 28.03.2024
    BBPlG 10 Abschnitt C
    Planfeststellung
    meldung31.01.2024
    BBPlG 10 Abschnitt C
    Planfeststellung

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