Wolmirstedt – Regelzonengrenze
Wolmirstedt – Regelzonengrenze / Landkreis Helmstedt
Regelzonengrenze – Wahle
Regelzonengrenze – Helmstedt Ost
Helmstedt Ost – Salzgitter
Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Wahle
Wolmirstedt – Regelzonengrenze / Landkreis Helmstedt (Abschnitt C)
etwa 47 km | Niedersachsen, Sachsen-Anhalt | 50Hertz

Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Die rund 47 km lange geplante Neubauleitung beginnt an der Regelzonengrenze im Landkreis Helmstedt nahe der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Sie verläuft zunächst für etwa 3 km in südöstlicher Richtung parallel zum ehemaligen Braunkohletagebau Wulfersdorf und verschwenkt an dessen Südende nach Ostnordost. Die Leitung verläuft anschließend bis zum Umspannwerk Wolmirstedt im Landkreis Börde geradlinig und durchgängig in Bündelung mit der bereits bestehenden 380-kV-Leitung Helmstedt – Wolmirstedt.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
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Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen, Sachsen-Anhalt |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Parallelneubau |
Länge | etwa 47 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 3. April 2025
Nach § 43m des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird von einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abgesehen. 50Hertz hat bei der Antragstellung verlangt, das Verfahren nach den §§ 19 bis 21 NABEG in der bis zum 29. Dezember 2023 geltenden Fassung zu führen.
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 31. Januar 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 4 MB)
Anlage 1 | Karten (zip, 125 MB)
Anlage 2 | Unterlagen zum Untersuchungsrahmen (zip, 725 KB)
Anlage 3.1 | Verzeichnis der verwendeten Datengrundlagen (pdf, 261 KB)
Anlage 3.2 | Faunistische Planungsraumanalyse (zip, 7 MB)
Anlage 4 | Gliederung des Plans und der Unterlagen (pdf, 126 KB)
Die Bundesnetzagentur hat am 28. März 2024 in Magdeburg eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren neben den Methoden der Trassen- und Standortfindung auch weitere für die Planfeststellung erhebliche Fragen, z. B. Gegenstand und Umfang technischer, umweltfachlicher, raumordnerischer sowie sonstiger öffentlicher und privater Belange. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 10, Abschnitt C (28.03.2024, Magdeburg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 28. Juni 2024 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.