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Klein Rogahn/Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen
Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen – Landkreis Börde
Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)
Marktredwitz – Pfreimd (Abschnitt C2)
etwa 90 km | Bayern | TenneT
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme
![möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Marktredwitz – Pfreimd des BBPlG-Vorhabens 5a möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Marktredwitz – Pfreimd des BBPlG-Vorhabens 5a](/SharedDocs/Bilder/DE/Karten/BBPlG-Abschnitte/BBPlG_05a-C2.png?__blob=normal)
Verlauf
Die Vorschlagstrasse ist dieselbe, die für den Abschnitt C2 des Vorhabens 5 beantragt wurde. Sie beginnt in der Nähe von Marktredwitz und verläuft in südöstlicher Richtung bis auf Höhe Konnersreuth. Dort knickt sie in weitgehend südliche Richtung ab und verläuft östlich an Mitterteich und Tirschenreuth vorbei. Im weiteren Verlauf orientiert sie sich bis auf Höhe von Windischeschenbach in südwestliche Richtung, bevor sie erneut in südliche Richtung abschwenkt. Hierbei verläuft die Vorschlagstrasse westlich an Püchersreuth, östlich an Neustadt an der Waldnaab und Weiden in der Oberpfalz vorbei. Östlich von Wernberg-Köblitz tendiert sie ein weiteres Mal in westliche Richtung und umgeht Pfreimd dabei nordwestlich.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 90 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 17. Juli 2024
Der Bundesbedarfsplan sieht für den Bestandteil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Der Abschnitt Marktredwitz – Pfreimd konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Der Vorhabenträger TenneT hat gleichzeitig mit dem Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt C2 eine einheitliche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den Abschnitt C2 der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur hat das Vorhaben 5a in die Planfeststellung für das Vorhaben 5 einbezogen und für das Vorhaben 5a Antragskonferenzen durchgeführt, auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungsrahmen nun erlassen wurden. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhabenträger vorgesehen. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundesfachplanung bestimmte Trassenkorridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zu beachten. Das heißt für das Vorhaben 5a, dass der Trassenkorridor, der in der Bundesfachplanung für das Vorhaben 5 durch die Bundesnetzagentur festgelegt wurde, zu beachten ist. Eine Prüfung in Frage kommender Alternativen ist für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassenkorridor beschränkt. Eine Prüfung außerhalb dieses Trassenkorridors ist nur aus zwingenden Gründen durchzuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leerrohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammenwirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) unzulässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.
Der Vorhabenträger TenneT hat am 1. April 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 16. April 2021 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 113 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 39 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 71 MB)
Anlage 2 | Typicals (zip, 3 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 21. Mai 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
TenneT hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 16. September 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 29. September 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 30. Oktober 2023 bestätigt.
Beachten Sie bitte, dass die Anlage »F2.2.4 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft und sonstige schutzgutrelevante Funktionen und Umweltbestandteile« am 19. Dezember 2023 ergänzt wurde. Die Inhalte der Anlage sind jedoch identisch mit der am 20. November 2023 ausgelegten Anlage »I5.3 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft und sonstige schutzgutrelevante Funktionen und Umweltbestandteile«.
Gesamtunterlagen (zip, 7,5 GB)
Gesamtinhaltsverzeichnis (pdf, 241 KB)
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 38 MB)
Teil B | Alternativenbetrachtung und Ermittlung der Vorzugstrasse (zip, 72 MB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 227 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 165 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 1,1 GB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 1,44 GB)
Teil G | Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 19 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 9 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 1,53 GB)
Teil J | Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 83 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 976 MB)
Teil L | Gutachten Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 1,66 GB)
Teil M | Dokumentation verwendeter Daten und Informationen (zip, 946 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 20. November 2023 bis zum 19. Januar 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für die Vorhaben 5 und 5a, jeweils Abschnitt C2 (pdf, 442 KB)
Die Bundesnetzagentur diskutierte bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 14. und 15. Mai 2024 in Vohenstrauß.
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a (SuedOstLink), Abschnitt C2 (14.-15.05.2024, Vohenstrauß)
Der Vorhabenträger hat am 17. Mai 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Es handelt sich bei der beantragten Planänderung um eine Anpassung der Detailplanung der Kabelabschnittstation (KAS) sowie der Lichtwellenleiter-Zwischenstation (LWL-ZS). Die Veröffentlichung der Planänderungsunterlagen dient ausschließlich als Informationsangebot. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wird auf eine förmliche Auslegung der Planänderungsunterlagen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, werden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Teil A1 Anlage 01 Erläuterungsbericht zum Deckblatt I (pdf, 457 KB)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Vorzeitiger Baubeginn
Die Bundesnetzagentur hat einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt.