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    Klein Rogahn/Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen

    Raum Salzwedel / Arendsee / Seehausen – Landkreis Börde

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    Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)

    Marktredwitz – Pfreimd (Abschnitt C2)

    etwa 90 km | Bayern | TenneT

    Abschnitt C2

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q2 2021


    Verlauf

    Die Vorschlags­trasse ist dieselbe, die für den Abschnitt C2 des Vorhabens 5 beantragt wurde. Sie beginnt in der Nähe von Markt­redwitz und verläuft in süd­östlicher Richtung bis auf Höhe Konners­reuth. Dort knickt sie in weitgehend süd­liche Richtung ab und verläuft östlich an Mitterteich und Tirschen­reuth vorbei. Im weiteren Verlauf orientiert sie sich bis auf Höhe von Windisch­eschenbach in süd­westliche Richtung, bevor sie erneut in südliche Richtung abschwenkt. Hierbei verläuft die Vorschlags­trasse westlich an Püchers­reuth, östlich an Neustadt an der Waldnaab und Weiden in der Oberpfalz vorbei. Östlich von Wernberg-Köblitz tendiert sie ein weiteres Mal in westliche Richtung und umgeht Pfreimd dabei nordwestlich.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 90 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 17. Juli 2024

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für den Bestand­teil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt Marktredwitz – Pfreimd konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Der Vorhaben­träger TenneT hat gleichzeitig mit dem Antrag auf Plan­fest­stellungs­beschluss für den Abschnitt C2 eine einheit­liche Entscheidung gemäß § 26 Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetz (NABEG) für den Abschnitt C2 der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur hat das Vorhaben 5a in die Plan­fest­stellung für das Vorhaben 5 einbezogen und für das Vorhaben 5a Antrags­konferenzen durchgeführt, auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungs­rahmen nun erlassen wurden. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unter­lagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhaben­träger vorgesehen. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundes­fach­planung bestimmte Trassen­korridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundes­bedarfs­plan­gesetzes zu beachten. Das heißt für das Vorhaben 5a, dass der Trassen­korridor, der in der Bundes­fach­planung für das Vorhaben 5 durch die Bundes­netz­agentur fest­gelegt wurde, zu beachten ist. Eine Prüfung in Frage kommender Alter­nativen ist für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassen­korridor beschränkt. Eine Prüfung außer­halb dieses Trassen­korridors ist nur aus zwingenden Gründen durch­zuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leer­rohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammen­wirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundes­natur­schutz­gesetzes (BNatSchG) unzu­lässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.

    Der Vorhabenträger TenneT hat am 1. April 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 16. April 2021 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.

    Die Bundes­netzagentur hat die Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffent­licher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lichkeit als schrift­liches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 21. Mai 2021 konnten sie zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­fest­stellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Infor­mationen ermöglichen es der Bundes­netzagentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen. Die Gelegen­heit zur schrift­lichen oder elektro­nischen Stellung­nahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträg­lichkeits­prüfung (UVPG).

    TenneT hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.

    Auf Grund­lage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetz­agentur am 16. September 2021 einen Untersuchungs­rahmen für die Planfest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Der Vorhaben­träger hat am 29. September 2023 den bear­beiteten Plan und die angefor­derten Unter­lagen einge­reicht. Die Bundes­netzagentur hat deren Vollständig­keit am 30. Oktober 2023 bestätigt.

    Beachten Sie bitte, dass die Anlage »F2.2.4 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft und sonstige schutzgutrelevante Funktionen und Umweltbestandteile« am 19. Dezember 2023 ergänzt wurde. Die Inhalte der Anlage sind jedoch identisch mit der am 20. November 2023 ausgelegten Anlage »I5.3 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft und sonstige schutzgutrelevante Funktionen und Umweltbestandteile«.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan auf­gefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 20. November 2023 bis zum 19. Januar 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur diskutierte bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 14. und 15. Mai 2024 in Vohenstrauß.

    Der Vorhaben­träger hat am 17. Mai 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Es handelt sich bei der beantragten Plan­änderung um eine Anpassung der Detail­planung der Kabel­abschnitt­station (KAS) sowie der Lichtwellen­leiter-Zwischenstation (LWL-ZS). Die Veröffentlichung der Plan­änderungs­unterlagen dient aus­schließlich als Informations­angebot. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wird auf eine förmliche Aus­legung der Plan­änderungs­unter­lagen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, werden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme beziehungs­weise Einwendung informiert.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Vorzeitiger Baubeginn

    Die Bundesnetzagentur hat einen Antrag auf vorzeitigen Bau­beginn genehmigt.

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 14.-15.05.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C2
    Planfeststellung
    frist 20.11.2023-19.01.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C2
    Planfeststellung
    meldung29.09.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt C2
    Planfeststellung
    meldung16.09.2021
    BBPlG 05a Abschnitt C2
    Planfeststellung
    frist 17.04.-21.05.2021
    BBPlG 05a Abschnitt C2
    Planfeststellung
    meldung06.04.2021
    BBPlG 05a Abschnitt C2
    Planfeststellung

    Erster Antrag für zusätzliche SuedOstLink-Leitung (Vorhaben 5a) eingegangen

    zur Vorhabenseite

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