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    Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen

    Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg

    Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall

    Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach

    Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)

    Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall (Abschnitt E2)

    etwa 79 km | Baden-Württemberg | TransnetBW

    Planfeststellung
    seit Q4 2020


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Arnstein – Großgartach fest­gelegt. Er beginnt an der bayerisch-baden-württem­bergischen Landes­grenze in der Gemeinde Groß­rinder­feld im Main-Tauber-Kreis. Die vorgeschlagene Trasse verläuft weiter in süd­westlicher Richtung durch die Gemeinden Grünsfeld und Tauber­bischofs­heim und großteils parallel zur Autobahn 81. Zwischen Tauber­bischofs­heim und Lauda-Königs­hofen quert die Trasse auf Höhe des Stadtteils Distel­hausen die Tauber. Der weitere Verlauf erfolgt in Richtung Süd­westen, wobei der Stadtteil Heckfeld süd­westlich umgangen wird. Zwischen Ahorn und Box­berg hindurch verläuft der Trassen­vorschlag weiter Richtung Süd­westen und passiert westlich Raven­stein im Neckar-Odenwald-Kreis, Schöntal im Hohen­lohekreis und nörd­lich und westlich Möck­mühl im Land­kreis Heilbronn. Die Jagst wird westlich des Orts­teils Züttlingen, der Kocher nördlich von Oedheim gequert. Der Korridor verläuft weiter in Richtung Süd­südwesten und umgeht Oedheim östlich. Anschließend wechselt der Verlauf in westliche Richtung bis Bad Friedrichs­hall / Ort Kochen­dorf, wo der Abschnitt endet.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 79 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 5. Juli 2024

    Der Vorhaben­träger TransnetBW hat am 8. Oktober 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für den 4. November 2020 in Weikers­heim vorgesehene Antrags­konferenz nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern, hat die Bundes­netz­agentur gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme gegeben. Bis zum 11. Dezember 2020 konnten zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung­nahmen abgegeben werden. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetz­agentur am 28. Januar 2021 einen Untersuchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 29. Juni bis zum 28. August 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 31. Januar 2024 in Bad Mergent­heim.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Vorzeitiger Baubeginn

    Der Vorhabenträger TransnetBW hat verschiedene Anträge gestellt, um in Teilen mit dem Bau des Vorhabens zu beginnen. Diese umfassen die folgenden Maßnahmen:

    • HDD (Horizontal­spül­bohrung) Volks­hausen Bach

      Die Maßnahme umfasst den vor­zeitigen Beginn der Gewässer­benutzung für die HDD Volks­hausen Bach im Bereich der Städte Möck­mühl und Widdern. Die Bundes­netz­agentur hat den Antrag am 2. November 2023 genehmigt.

    • HDD (Horizontal­spül­bohrung) Kocher

      Mit der etwa 950 m langen Maßnahme HDD Kocher sollen der Fluss Kocher, eine Boden­denkmal-Verdachts­fläche sowie gesetzlich geschützte Biotope (nach § 30 BNatSchG) gequert werden. Diese Biotope liegen nord­östlich von Oedheim in den Gemarkungen Stein (Stadt Neuen­stadt am Kocher), Unter­griesheim (Stadt Bad Friedrichshall), Oedheim und Degmarn (Gemeinde Oedheim) im Land­kreis Heilbronn. Zudem hat der Vorhaben­träger in diesem Zusammen­hang die vorzeitige Gewässer­benutzung beantragt. Die Bundes­netz­agentur hat den Antrag am 29. November 2023 genehmigt.

    • Bauvorbereitende Maßnahmen

      Die Bundesnetzagentur hat am 19. Februar 2024 einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt. Der Vorhabenträger darf mit bau­vorbereitenden Maßnahmen auf den Gebieten von Lauda-Königshofen und Tauberbischofsheim beginnen. Dort sollen auf sogenannten Feldhamster­potenzial­flächen unter Beachtung der Vermeidungs­maßnahme »Vermeidung der Beeinträchtigung des Feldhamsters« die Tiere umgesiedelt werden. Zum anderen darf auf einem Streifen von fünf bis sechs Metern Breite vorzeitig mit der Pflanzung von standort­heimischen Sträuchern begonnen werden. Diese betrifft aus­schließlich an bestehenden Waldrand angrenzendes Ackerland und Intensiv­wiesen auf den Gemarkungen der Gemeinden Grünsfeld, Ahorn, Ravenstein und Oedheim.

    • HDD (Horizontal­spül­bohrung) Schüpfbach

      Mit der etwa 545 m langen Maßnahme soll der Schüpfbach westlich von Lauda-Königshofen in den Gemarkungen Heckfeld (Stadt Lauda-Königshofen) und Kupprich­hausen (Stadt Boxberg) im Main-Tauber-Kreis gequert werden. Zudem hat der Vorhaben­träger in diesem Zusammen­hang die vorzeitige Gewässer­benutzung beantragt. Die Bundes­netz­agentur hat den Antrag am 20. Februar 2024 genehmigt.

    • HDD (Horizontal­spül­bohrung) Plattenwald und Bodendenkmal

      Mit zwei aufeinanderfolgenden Bohrungen im HDD-Verfahren sollen nordöstlich der Gemeinde Oedheim der Platten­wald und ein südlich angrenzendes Boden­denkmal gequert werden. Die Maßnahme hat eine Gesamt­länge von etwa 1.430 m. Zudem hat der Vorhaben­träger in diesem Zusammen­hang die vorzeitige Gewässer­benutzung beantragt. Die Bundes­netz­agentur hat den Antrag am 15. März 2024 genehmigt.

    • HDD (Horizontal­spül­bohrung) Tauber

      Mit einer etwa 880 m langen HDD-Bohrung soll der Fluss Tauber nördlich von Lauda-Königshofen und südlich von Distelhausen im Main-Tauber-Kreis gequert werden. Die Bohrungen erfolgen auf den Gemarkungen Gerlachsheim und Lauda in der Gemeinde Lauda-Königshofen sowie der Gemarkung Distelhausen in der Gemeinde Tauber­bischofsheim. Zudem hat der Vorhabenträger in diesem Zusammenhang die vorzeitige Gewässerbenutzung beantragt. Die Bundes­netz­agentur hat den Antrag am 22. April 2024 genehmigt.

    • Zentrales Baulager inklusive Zuwegung Tauberbischofsheim und Grünsfeld

      Die Bundesnetzagentur hat am 2. Mai 2024 die Errichtung eines etwa 1,7 Hektar großen zentralen Baulagers samt Bodenlager und Entwässerung genehmigt. Die Anlage wird im westlichen Bereich des Industrieparks »Ob der Tauber« nördlich der L512 in Grünsfeld errichtet. Zusätzlich wird in nördlicher Richtung eine Zuwegung zur Baustellen­fläche der noch zu genehmigenden HDD Röderstein Ost gebaut. Dieser Ausbau erfolgt auf Flächen der Gemarkungen Distelhausen (Stadt Tauber­bischofsheim) und Grünsfeld. Weiterhin wurde die vorzeitige Gewässer­benutzung genehmigt.

    • Zentrales Baulager Möckmühl

      Die Bundesnetzagentur hat am 14. Juni 2024 die Errichtung eines etwa 1,7 Hektar großen zentralen Bau­lagers samt Boden­lager und Entwässerung genehmigt. Die Anlage wird nord­westlich der Stadt Möck­mühl, westlich der Seckach und nördlich des Verteilernetz-Umspannwerks Möck­mühl der EnBW, errichtet. Dieser Ausbau erfolgt auf Flächen der Gemarkung Möck­mühl (Land­kreis Heil­bronn). Weiterhin wurde die vorzeitige Gewässer­benutzung genehmigt.

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 31.01.2024
    BBPlG 03 Abschnitt E2
    Planfeststellung
    meldung29.06.2023
    BBPlG 03 Abschnitt E2
    Planfeststellung
    frist 29.06.-28.08.2023
    BBPlG 03 Abschnitt E2
    Planfeststellung
    meldung02.05.2023
    BBPlG 03 Abschnitt E2
    Planfeststellung
    meldung28.01.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt E2
    Planfeststellung

    Untersuchungsrahmen für Abschnitt E2 festgelegt

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    veranstaltung 04.11.2020
    BBPlG 03 Abschnitt E2
    Planfeststellung

    Antragskonferenz Vorhaben 3, Abschnitt E2

    Weikersheim

    abgesagt

    frist 04.11.-11.12.2020
    BBPlG 03 Abschnitt E2
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 3, Abschnitt E2

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