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    Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland

    Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn

    Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen

    Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel

    Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel

    Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch

    Konverterstation Meerbusch – Osterath

    Emden Ost – Osterath (A-Nord)

    Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland (Abschnitt NDS1)

    32 km | Niedersachsen | Amprion

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ3 2024


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde in den Bundes­fachplanungs­verfahren für die damaligen Abschnitte Emden Ost – Raum Bunde und Raum Bunde – Raum Wietmarschen festgelegt.

    Der circa 32 km (A-Nord) lange Abschnitt NDS1 startet am Netz­verknüpfungs­punkt Emden Ost. Östlich des Konverters Emden-Petkum treten die Vorhaben DolWin4 und BorWin4 am sogenannten Aufsprung­punkt hinzu und verlaufen für die folgenden circa 30 km parallel zur Trasse von A-Nord. Diese gemeinsame Trasse unter­quert zunächst den Ems-Seiten-Kanal und die Ems mit speziellen technischen Bauweisen. Südlich der Ems verläuft sie durch das Rheider­land, in Grenz­nähe zu den Nieder­landen, unter­quert die Autobahn 280 und endet an der Land­kreis­grenze Leer/Emsland bei Rhede (Ems), wo der Abschnitt NDS2 beginnt.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    32 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 21. August 2024

    Die Bundesnetzagentur hat für die Vorhaben 1, 78 (DolWin4, Grenz­korridor II – Hanekenfähr) und 79 (BorWin4, Grenz­korridor II – Hanekenfähr) ein einheitliches Planfeststellungsverfahren geführt. Ab dem Aufsprungpunkt östlich des Konverters Emden-Petkum (dem Punkt, ab dem die Vorhaben 78 und 79 mit dem Vorhaben 1 gebündelt werden) verlaufen die Trassen bis zur südlichen Abschnittsgrenze parallel.

    Informatie in het Nederlands

    Die Vorhaben­träger Amprion und Amprion Offshore haben am 8. Oktober 2021 einen Antrag auf einen einheit­lichen Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 NABEG sowie nach § 26 Satz 2 NABEG gestellt für den Abschnitt NDS1 des Vorhabens 1 sowie des Bestandteils Emden – Wiet­marschen/Geeste der Vorhaben 78 und 79. Die Bundes­netz­agentur wird die Vorhaben 78 und 79 in die Plan­feststellung für das Vorhaben 1 einbeziehen.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 23. November 2021 in Bunde eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teilnehmen konnten neben den Vorhaben­trägern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 26. Januar 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vor­haben­träger vorzulegen hat.

    Der Vorhaben­träger hat am 31. März 2023 den bear­beiteten Plan und die angefor­derten Unter­lagen einge­reicht. Die Bundes­netz­agentur hat deren Vollständig­keit am 11. Mai 2023 bestätigt.

    Beachten Sie bitte, dass die Unterlage H (Anlage 1.6) am 9. Juni 2023 gegen­über der ur­sprünglichen Ver­öffentlichung vom 26. Mai 2023 durch eine Datei mit einer ver­besserten Karten­darstellung ersetzt worden ist.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan auf­gefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 26. Mai bis zum 26. Juli 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen nach § 21 NABEG wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur diskutierte bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 28. und 29. November 2023 in Bunde.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hatte die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Am 3. Mai 2024 hat der Vorhaben­träger Unterlagen vorgelegt, die nach § 73 Absatz 8 Verwaltungs­verfahrens­gesetz (VwVfG) eine Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen darstellen. Die Bundes­netz­agentur wertet dies als erste Änderung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG.

    Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme beziehungs­weise Einwendung informiert.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 21. August 2024 den Plan fest­gestellt. Die Trasse ist rund 32 km lang und entspricht vollständig dem vorgeschlagenen Trassenverlauf.

    Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Plan­fest­stellungs­beschluss voraus­sichtlich in der Zeit vom 9. September bis zum 23. September 2024 auf ihrer Internetseite.

    Vorzeitiger Baubeginn

    Der Vorhabenträger Amprion hat am 13. September 2023 einen Antrag auf vorzeitigen Bau­beginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat den Antrag am 19. Oktober 2023 genehmigt.

    Termine und Meldungen

    meldung21.08.2024
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1
    Planfeststellung
    veranstaltung 28.-29.11.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1
    Planfeststellung
    meldung20.10.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    frist 26.05.-26.07.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1
    Planfeststellung
    meldung26.05.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung05.04.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung26.01.2022
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    veranstaltung 23.11.2021
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1
    Planfeststellung
    meldung29.10.2021
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung08.10.2021
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung

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