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    Emden – Landkreisgrenze Leer/Emsland

    Landkreisgrenze Leer/Emsland – Wietmarschen/Geeste

    Grenzkorridor II – Hanekenfähr (DolWin4)

    Landkreisgrenze Leer/Emsland – Wietmarschen/Geeste (Abschnitt NDS2)

    70 km | Niedersachsen | Amprion

    Abschnitt NDS2

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ2 2024


    Verlauf

    Die festgelegte Trasse des Abschnitts beginnt an der Grenze der Landkreise Leer und Emsland auf dem Gebiet der Gemeinde Rhede (Ems). Von dort aus verläuft sie in südlicher Richtung in die Samt­gemeinde Dörpen und liegt in diesem nördlichen Strecken­abschnitt nahe der nieder­ländischen Grenze. Auf dem Gebiet der Samt­gemeinde Lathen schwenkt die festgelegte Trasse nach Süd­osten, bis sie nord­östlich von Haren-Erika das Gebiet der Stadt Haren (Ems) erreicht und die Autobahn 31 quert. Sie verläuft zunächst weiter in Richtung Süd­westen und liegt anschließend im Bereich der Autobahn 31 sowie des EnLAG-Vorhabens 5, dem sie bis Meppen folgt. Die Trasse verläuft dann weiter westlich der Ort­schaften Versen, Groß Fullen, Klein Fullen, Rühle und Groß Hesepe sowie nord­westlich von Dalum. Sie quert anschließend wiederum die Autobahn 31 und verläuft weiter auf ihrer westlichen Seite. Süd­westlich des Autobahn-Rastplatzes Ems-Vechte-West ist der Absprung­punkt offshore für die Höchst­spannungs­leitungen 78 (DolWin4) und 79 (BorWin4) mit ihren Bestandteilen Emden – Wietmarschen/Geeste festgelegt. Die Trasse für den Abschnitt endet nach rund 200 weiteren Metern.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom, 320 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    70 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 17. Juni 2024

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für den Bestand­teil Emden – Wietmarschen/Geeste aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Die Bundes­netz­agentur hat für die Vorhaben 78, 79 (BorWin4, Grenzkorridor II – Hanekenfähr) und 1 (A-Nord) ein einheit­liches Plan­feststellungs­verfahren geführt. Ab der nördlichen Abschnitts­grenze bis zum Absprung­punkt Wiet­marschen/Geeste (dem Punkt, an dem die Vorhaben 78 und 79 das Vorhaben 1 verlassen) verlaufen die Trassen parallel.

    Informatie in het Nederlands

    Die Vorhaben­träger Amprion und Amprion Offshore haben am 8. Oktober 2021 einen Antrag auf einen einheit­lichen Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 NABEG sowie nach § 26 Satz 2 NABEG gestellt für den Abschnitt NDS2 des Vorhabens 1 sowie des Bestandteils Emden – Wiet­marschen/Geeste der Vorhaben 78 und 79. Die Bundes­netz­agentur wird die Vorhaben 78 und 79 in die Plan­feststellung für das Vorhaben 1 einbeziehen.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 30. November 2021 in Papen­burg eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben den Vorhaben­trägern die betrof­fenen Träger öffent­licher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lichkeit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Planfest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Infor­mationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 26. Januar 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vor­haben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan auf­gefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 26. Mai bis zum 26. Juli 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen nach § 21 NABEG wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt..

    Die Bundesnetzagentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 12. und 13. Dezember 2023 in Lingen.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 29. Mai 2024 das Plan­feststellungs­verfahren abgeschlossen. Die festgestellte Trasse ist rund 70 km lang. Sie verläuft zunächst zwischen Rhede (Ems) und Walchum in der Nähe der niederländischen Grenze. Bei Haren (Ems) kreuzt sie die Autobahn 31 und verläuft bis Geeste auf deren Ostseite. Die Trasse endet östlich der Gemeinde Wietmarschen.

    Informatie in het Nederlands

    Die Bundes­netz­agentur hat den Plan­feststellungs­beschluss am 17. Juni 2024 veröffentlicht. Informationen finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Vorzeitiger Baubeginn

    Der Vorhabenträger Amprion hat am 13. September 2023 einen Antrag auf vorzeitigen Bau­beginn und auf vor­zeitigen Beginn von Gewässer­benutzungen für den Abschnitt gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat den Antrag am 19. Oktober 2023 genehmigt. Mit dem Bau der Leitung wurde im vierten Quartal 2023 begonnen.

    Termine und Meldungen

    meldung29.05.2024
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    veranstaltung 12.-13.12.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung20.10.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    frist 26.05.-26.07.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung26.05.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung05.04.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung26.01.2022
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    veranstaltung 30.11.2021
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung29.10.2021
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung08.10.2021
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung

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