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Grenzkorridor II – Hanekenfähr (DolWin4)
Landkreisgrenze Leer/Emsland – Wietmarschen/Geeste (Abschnitt NDS2)
70 km | Niedersachsen | Amprion
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme
Verlauf
Die festgelegte Trasse des Abschnitts beginnt an der Grenze der Landkreise Leer und Emsland auf dem Gebiet der Gemeinde Rhede (Ems). Von dort aus verläuft sie in südlicher Richtung in die Samtgemeinde Dörpen und liegt in diesem nördlichen Streckenabschnitt nahe der niederländischen Grenze. Auf dem Gebiet der Samtgemeinde Lathen schwenkt die festgelegte Trasse nach Südosten, bis sie nordöstlich von Haren-Erika das Gebiet der Stadt Haren (Ems) erreicht und die Autobahn 31 quert. Sie verläuft zunächst weiter in Richtung Südwesten und liegt anschließend im Bereich der Autobahn 31 sowie des EnLAG-Vorhabens 5, dem sie bis Meppen folgt. Die Trasse verläuft dann weiter westlich der Ortschaften Versen, Groß Fullen, Klein Fullen, Rühle und Groß Hesepe sowie nordwestlich von Dalum. Sie quert anschließend wiederum die Autobahn 31 und verläuft weiter auf ihrer westlichen Seite. Südwestlich des Autobahn-Rastplatzes Ems-Vechte-West ist der Absprungpunkt offshore für die Höchstspannungsleitungen 78 (DolWin4) und 79 (BorWin4) mit ihren Bestandteilen Emden – Wietmarschen/Geeste festgelegt. Die Trasse für den Abschnitt endet nach rund 200 weiteren Metern.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom, 320 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | 70 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 17. Juni 2024
Der Bundesbedarfsplan sieht für den Bestandteil Emden – Wietmarschen/Geeste aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Der Abschnitt konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Die Bundesnetzagentur hat für die Vorhaben 78, 79 (BorWin4, Grenzkorridor II – Hanekenfähr) und 1 (A-Nord) ein einheitliches Planfeststellungsverfahren geführt. Ab der nördlichen Abschnittsgrenze bis zum Absprungpunkt Wietmarschen/Geeste (dem Punkt, an dem die Vorhaben 78 und 79 das Vorhaben 1 verlassen) verlaufen die Trassen parallel.
Die Vorhabenträger Amprion und Amprion Offshore haben am 8. Oktober 2021 einen Antrag auf einen einheitlichen Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG sowie nach § 26 Satz 2 NABEG gestellt für den Abschnitt NDS2 des Vorhabens 1 sowie des Bestandteils Emden – Wietmarschen/Geeste der Vorhaben 78 und 79. Die Bundesnetzagentur wird die Vorhaben 78 und 79 in die Planfeststellung für das Vorhaben 1 einbeziehen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4, Struktur des Antrags, Anhang) (zip, 53 MB)
Struktur des Antrags (pdf, 387 KB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 7 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (pdf, 2 MB)
Anlage 2 | Vorschlagstrasse (pdf, 33 MB)
Anlage 3 | Trassierung (pdf, 8 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 30. November 2021 in Papenburg eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben den Vorhabenträgern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 1, 78 und 79, jeweils Abschnitt 2 (30.11.2021, Papenburg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 26. Januar 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. März 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 11. Mai 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 2,32 GB)
Teil A | Allgemeine Unterlagen (zip, 55 MB)
Teil B | Alternativenvergleich (zip, 7 MB)
Teil C | Trassierungstechnische Unterlagen (zip, 350 MB)
Teil D | Eigentumsbelange (zip, 2 MB)
Teil E | Immissionen und weitere Nachweise (zip, 260 MB)
Teil F | Umweltfachliche Unterlagen (zip, 615 MB)
Teil G | Raumordnung und sonstige Belange (zip, 83 MB)
Teil H | Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 142 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 26. Mai bis zum 26. Juli 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen nach § 21 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt..
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für die Vorhaben 1, 78 und 79, Abschnitt NDS2 (pdf, 650 KB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 12. und 13. Dezember 2023 in Lingen.
Erörterungstermin Vorhaben 1, 78 und 79, jeweils Abschnitt NDS2 (12.-13.12.2023, Lingen)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hat die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Die Bundesnetzagentur hat am 29. Mai 2024 das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen. Die festgestellte Trasse ist rund 70 km lang. Sie verläuft zunächst zwischen Rhede (Ems) und Walchum in der Nähe der niederländischen Grenze. Bei Haren (Ems) kreuzt sie die Autobahn 31 und verläuft bis Geeste auf deren Ostseite. Die Trasse endet östlich der Gemeinde Wietmarschen.
Gesamtunterlagen (zip, 752 MB)
Ordnerverzeichnis (pdf, 130 KB)
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 8 MB)
Ordner 1: Technische Pläne (Teil 1) (zip, 295 MB)
Ordner 2: Technische Pläne (Teil 2) (zip, 62 MB)
Ordner 3: Technische Listen und Rechtserwerb (zip, 17 MB)
Ordner 4: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 177 MB)
Ordner 5: Wasserrechtliche Anträge und Bodenschutz (zip, 85 MB)
Ordner 6: Wasserrechtliche Erlaubnisse (zip, 108 MB)
Die Bundesnetzagentur hat den Planfeststellungsbeschluss am 17. Juni 2024 veröffentlicht. Informationen finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Vorzeitiger Baubeginn
Der Vorhabenträger Amprion hat am 13. September 2023 einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn und auf vorzeitigen Beginn von Gewässerbenutzungen für den Abschnitt gestellt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 19. Oktober 2023 genehmigt. Mit dem Bau der Leitung wurde im vierten Quartal 2023 begonnen.