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Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland
Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn
Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen
Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel
Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel
Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch
Konverterstation Meerbusch – Osterath
Emden Ost – Osterath (A-Nord)
Konverterstation Meerbusch – Osterath (Abschnitt NRW3b)
etwa 1 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion
Festlegung des Untersuchungsrahmens
Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt D (Raum Borken/Schermbeck – Osterath) festgelegt. Der kurze Abschnitt, der südöstlich beziehungsweise südlich von Meerbusch-Osterath liegt, beginnt an den potenziellen Standortflächen der Konverterstation Meerbusch und endet am Umspannwerk Osterath.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Nordrhein-Westfalen |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 1 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 24. September 2024
Der Vorhabenträger Amprion hat am 5. November 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für den damaligen Abschnitt NRW3 gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4, Struktur des Antrags, Anhänge) (zip, 48 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 6 MB)
Struktur des Antrags (pdf, 127 KB)
Plananlage 1 (Übersicht) (pdf, 3 MB)
Plananlage 2 (Vorschlagstrasse) (pdf, 29 MB)
Plananlage 3 (Trassierung) (pdf, 8 MB)
Die Bundesnetzagentur hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens anstelle einer Antragskonferenz ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit konnten bis zum 21. Januar 2022 zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Amprion hat am 11. März 2022 schriftlich mitgeteilt, den bisherigen Abschnitt Kreisgrenze Kleve/Wesel – Osterath (NRW3) aufzuteilen. Dem weiteren Zulassungsverfahren werden daher die neu gebildeten Abschnitte NRW3a und NRW3b zugrunde gelegt. Im Abschnitt NRW3b ist ausschließlich der Betrieb der Anbindungsleitung zwischen dem Konverterstandort und dem Netzverknüpfungspunkt, dem Umspannwerk Osterath, beantragt. Das Zulassungsverfahren in diesem Abschnitt wird auf Anregung des Vorhabenträgers bis auf weiteres ausgesetzt.