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Schraplau / Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach
Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen (Abschnitt Nord)
etwa 71 km | Sachsen-Anhalt, Thüringen | 50Hertz
![möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Nord des BBPlG-Vorhabens 44 möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Nord des BBPlG-Vorhabens 44](/SharedDocs/Bilder/DE/Karten/BBPlG-Abschnitte/BBPlG_44-N-pfv.png?__blob=normal)
Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am geplanten Umspannwerk Schraplau/Obhausen (Querfurt) und verläuft westlich in Richtung des Umspannwerks Wolkramshausen. Er folgt zunächst der Autobahn 38 bis zur Ausfahrt 18 (Allstedt) und verläuft ab dort entlang der bestehenden 220-kV-Leitung bis zum Umspannwerk Wolkramshausen.
Beantragt ist zudem der Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Schraplau/Obhausen und Wolkramshausen sowie als potenzielle Kompensationsmaßnahme zwischen den Umspannwerken Schraplau/Obhausen und Lauchstädt.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Sachsen-Anhalt, Thüringen |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau; Ersatzneubau |
Länge | etwa 71 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 16. April 2024
Nach § 43m des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird von einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abgesehen.
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 30. Mai 2023 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 226 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG (pdf, 8 MB)
Anlage 1 | Karten (zip, 199 MB)
Anlage 2 | Unterlagen zum Untersuchungsrahmen (zip, 1 MB)
Anlage 3 | sonstige Unterlagen und Gutachten (zip, 500 KB)
Anlage 4 | Gliederung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG (pdf, 458 KB)
Die Bundesnetzagentur hat am 26. Juli 2023 in Sömmerda eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren neben den Methoden der Trassen- und Standortfindung auch weitere für die Planfeststellung erhebliche Fragen, z. B. Gegenstand und Umfang technischer, umweltfachlicher, raumordnerischer sowie sonstiger öffentlicher und privater Belange. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 44, Abschnitt Nord (26.07.2023, Sömmerda)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 30. September 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.