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    Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen

    Wolkramshausen – Vieselbach

    Schraplau / Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach

    Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen (Abschnitt Nord)

    etwa 71 km | Sachsen-Anhalt, Thüringen | 50Hertz

    Abschnitt Nord

    Planfeststellung
    seit Q2 2023

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Nord des BBPlG-Vorhabens 44
    Status

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss


    Verlauf

    Der festgelegte Trassen­korridor beginnt am geplanten Umspann­werk Schraplau/Obhausen (Querfurt) und verläuft westlich in Richtung des Umspann­werks Wolkrams­hausen. Er folgt zunächst der Autobahn 38 bis zur Aus­fahrt 18 (Allstedt) und verläuft ab dort entlang der bestehenden 220-kV-Leitung bis zum Umspann­werk Wolkrams­hausen.

    Beantragt ist zudem der Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung zwischen den Umspann­werken Schraplau/Obhausen und Wolkrams­hausen sowie als potenzielle Kompensations­maßnahme zwischen den Umspann­werken Schraplau/Obhausen und Lauchstädt.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Sachsen-Anhalt, Thüringen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau; Ersatzneubau

    Länge

    etwa 71 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 16. April 2024

    Nach § 43m des Energie­wirtschafts­gesetzes (EnWG) wird von einer Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVP) und einer Prüfung des Arten­schutzes nach den Vor­schriften des § 44 Absatz 1 des Bundes­naturschutz­gesetzes (BNatSchG) abgesehen.

    Die Bundesnetzagentur hat am 26. Juli 2023 in Sömmerda eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffent­licher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lich­keit. Themen waren neben den Methoden der Trassen- und Standort­findung auch weitere für die Plan­fest­stellung erhebliche Fragen, z. B. Gegen­stand und Umfang technischer, umwelt­fachlicher, raum­ordnerischer sowie sonstiger öffentlicher und privater Belange. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 30. September 2023 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)
    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung30.09.2023
    BBPlG 44 Abschnitt Nord
    Planfeststellung
    veranstaltung 26.07.2023
    BBPlG 44 Abschnitt Nord
    Planfeststellung
    meldung05.06.2023
    BBPlG 44 Abschnitt Nord
    Planfeststellung

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