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Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen
Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg
Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach
Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)
Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg (Abschnitt E1)
etwa 68 km | Bayern | TransnetBW
Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde in den Bundesfachplanungsverfahren für die damaligen Abschnitte Gerstungen – Arnstein und Arnstein – Großgartach festgelegt. Er beginnt an der Grenze zwischen den Landkreisen Schweinfurt und Bad Kissingen. Er verläuft zunächst nach Westen und anschließend weiter in südwestlicher Richtung und passiert dabei Wasserlosen im Landkreis Schweinfurt. Die vorgeschlagene Trasse verläuft weiter in südwestlicher Richtung durch die Gemeinden Arnstein und Thüngen im Landkreis Main-Spessart. Östlich von Thüngen verschwenkt der Trassenvorschlag kleinräumig in südöstliche Richtung und passiert Retzstadt im Osten und Südosten, um dann im weiteren Verlauf im Norden von Thüngersheim den Main zu queren. Die Gemeinde Leinach im Landkreis Würzburg wird vom Trassenvorschlag nördlich und westlich umgangen, bevor er in südlicher Richtung seine Fortsetzung findet. Nach der Passage der Gemeinden Uettingen und Helmstadt wechselt der Verlauf nach Südosten, um Altertheim zu umgehen. Der Abschnitt endet an der Landesgrenze zwischen Bayern und Baden-Württemberg.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 68 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 10. Januar 2025
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 12. November 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-5) (zip, 70 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 22 MB)
Anlage 1: Übersichtskarten (zip, 31 MB)
Anlage 2: Typenpläne (zip, 2 MB)
Anlage 3: Artengruppensteckbriefe (pdf, 7 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 15. Januar 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 3, Abschnitt E1 (pdf, 59 KB)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 25. Februar 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 15. Dezember 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 18. Januar 2024 bestätigt.
Gesamtdownload (vollständiger Unterlagensatz) (zip, 9 GB)
Teil A | Erläuterungsbericht (zip, 19 MB)
Teil B | Alternativen (zip, 19 MB)
Teil C | Technik und Trassierung, Teil 1 (zip, 88 MB)
Teil C | Technik und Trassierung, Teil 2 (zip, 291 MB)
Teil D | Rechtserwerb (zip, 89 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 177 MB)
Teil F | UVP-Bericht, Teil 1 (zip, 265 MB)
Teil F | UVP-Bericht, Teil 2 (zip, 522 MB)
Teil F | UVP-Bericht, Teil 3 (zip, 234 MB)
Teil G | Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung (zip, 74 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 5 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 279 MB)
Teil J | Fachbeitrag zur EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 19 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 227 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen, Teil 1 (zip, 775 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen, Teil 2 (zip, 683 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen, Teil 3 (zip, 1,2 GB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen, Teil 4 (zip, 1,8 GB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen, Teil 5 (zip, 417 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen, Teil 6 (zip, 788 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 5. Februar bis zum 4. April 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 3, Abschnitt E1 (05.02.-04.04.2024)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 19. September 2024 in Veitshöchheim.
Erörterungstermin Vorhaben 3 (SuedLink), Abschnitt E1 (19.09.2024, Veitshöchheim)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Bauvorbereitende Maßnahmen
Die Bundesnetzagentur hat am 29. November 2024 einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt. Der Vorhabenträger darf mit bauvorbereitenden Maßnahmen auf den Gebieten von Altertheim, Arnstein, Leinach, Oerlenbach, Ramsthal, Retzstadt, Thüngersheim, Uettingen, Wasserlosen und Zellingen beginnen. Die Genehmigung umfasst vorbereitenden Aktivitäten der Gehölzrodung auf Arbeits- und Logistikflächen, Anlage strukturreicher Waldränder und Vergrämungsmaßnahmen zum Schutz von Röhrichtbrütern.