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    Dollern – Samtgemeinde Sottrum – Grafschaft Hoya – Ovenstädt – Eickum – Bechterdissen (Elbe-Lippe-Leitung)

    H2Vorhabendetails

    Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
    Gesamtlänge etwa 218 km

    Fortschritt des Vorhabens (in km)

    158
    60
    noch nicht im Genehmigungs­verfahren
    im oder vor dem Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahren

    Luftlinie zwischen den Netzverknüpfungspunkten Dollern, Samtgemeinde Sottrum, Grafschaft Hoya, Ovenstädt, Eickum und Bechterdissen (BBPlG-Vorhaben 57)

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Landesbehörde

    Länder

    Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Wechselstrom | 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau, Umbeseilung

    Kennzeichnungen

    Länge

    etwa 218 km

    Gesamtinbetriebnahme

    geplant für 2033

    Hintergrund

    Im Vorhaben 57 ist der Ersatz­neubau einer 380-kV-Leitung mit zwei Strom­kreisen und einer Strom­tragfähigkeit von je 4.000 Ampere geplant. Der geplante Leitungs­neubau von Dollern nach Ovenstädt orientiert sich am Trassen­raum einer bereits bestehenden 380-kV-Leitung. Darüber hinaus ist im Abschnitt Ovenstädt – Bechter­dissen eine Umbeseilung mit Hochstrom­beseilung mit einer Strom­tragfähigkeit von 4.000 Ampere je Stromkreis vorgesehen. Das Vorhaben besteht aus den drei Einzel­maßnahmen Dollern – Punkt Landesbergen, Punkt Landesbergen – Ovenstädt sowie Ovenstädt – Bechterdissen.

    Das Vorhaben erhöht die Übertragungs­kapazität innerhalb Nieder­sachsens und Nordrhein-Westfalen. So verstärkt es das Übertragungs­netz für die zukünftig ansteigenden Nord-Süd-Stromflüsse. Das Vorhaben ist seit 2021 im Bundes­bedarfs­plan aufgelistet. Es wurde nicht als länder­übergreifend gekennzeichnet und soll in Länder­zuständigkeit bleiben, um Synergien bei der Planung anderer Vorhaben nutzen zu können.


    Status

    Stand: 30. Juni 2024

    H3Abschnitte

    Ovenstädt – Eickum

    etwa 45 km | Nordrhein-Westfalen | TenneT

     

    Raumordnungsverfahren
    entfällt

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Raumordnungsverfahren
    seit entfällt

    Status

    entfällt

    Ein Raumordnungs­verfahren ist nicht erforderlich. Der Abschnitt kann daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Eickum – Bechterdissen

    etwa 15 km | Nordrhein-Westfalen | TenneT

     

    Raumordnungsverfahren
    entfällt

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Raumordnungsverfahren
    seit entfällt

    Status

    entfällt

    Ein Raumordnungs­verfahren ist nicht erforderlich. Der Abschnitt kann daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

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