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    Akteure kennen

    Akteure kennen

    Wenn es darum geht, wie das deutsche Stromübertragungsnetz für die Zukunft gerüstet werden muss, spielen viele unterschiedliche Interessen eine Rolle. Verbraucher wollen eine verlässliche Stromversorgung zu möglichst günstigen Preisen. Idealerweise soll sie darüber hinaus klimafreundlich sein. Energieversorger und Netzbetreiber wollen, dass sich ihre Investitionen rechnen. Naturschützer setzen sich dafür ein, dass die Tier- und Pflanzenwelt nicht beeinträchtigt wird. Anwohner und Landwirte erwarten den Schutz ihrer Grundstücke und Nutzflächen. Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, einen Ausgleich zwischen den Ansprüchen der verschiedenen Akteure zu finden.

    Eingang Hauptgebäude Bundesnetzagentur in Bonn

    Die Bundesnetzagentur

    Dank unterschiedlicher Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten kann sich jeder umfassend informieren und seine Meinungen, Bedenken und Ideen einbringen. Über die Bundesnetzagentur fließen diese in die laufenden Verfahren ein.
    Der Neu- oder Umbau von Leitungen selbst ist nicht Aufgabe der Bundesnetzagentur, sondern der Übertragungsnetzbetreiber. Diese finanzieren ihre Investitionen über die Netzentgelte – damit trägt die Kosten indirekt der Verbraucher. Daher will die Bundesnetzagentur die Netze nur so weit ausbauen lassen, wie es für die Versorgungssicherheit nötig ist.

    Die Übertragungsnetzbetreiber

    Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) kümmern sich um Bau, Erhalt und Betrieb von Strom-leitungen im Höchstspannungsbereich. In Deutschland sind das 50 Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW.
    Die Übertragungsnetzbetreiber entwerfen aber auch regelmäßig den Szenariorahmen und den Netzentwicklungsplan. Beide Dokumente bilden zusammen die Grundlage für die Bedarfsermittlung. Die soll die Frage beantworten, wie das Stromübertragungsnetz für die künftigen Anforderungen gerüstet werden muss.

    Weiterführende Informationen:
    Bedarf ermitteln
    Trasse finden

    Die Träger öffentlicher Belange

    Träger öffentlicher Belange (TöB) nehmen öffentliche Aufgaben wahr. Danach ist jede Behörde ein TöB. Auch Bahn-, Versorgungs- und Infrastrukturunternehmen können dazugehören, sofern sie öffentliche Aufgaben erfüllen.
    Die TöB, die in ihrem Bereich von Netzausbau-Planungen berührt werden, haben umfangreiche Beteiligungsrechte. Diese Rechte unterscheiden sich bei der Bedarfsermittlung, der Bundesfachplanung und der Planfeststellung. Schließlich erreicht die Planung in jedem dieser Schritte einen anderen Detailgrad. Beispiele für TöB dieser Gruppe sind: die für Raumordnung und Landesplanung zuständigen Landesministerien, Regierungspräsidien, Kreise und kreisfreien Städte. Weitere Beispiele für betroffene TöB sind Umwelt-, Gesundheits-, Flurbereinigungs-, Wasserwirtschafts-, Straßenbau- und Bergbehörden.

    Die Öffentlichkeit

    Bei grundsätzlichen Entscheidungen dürfen und sollen sich alle Interessierten einbringen. In Beteiligungsverfahren und Konsultationen können Betroffene, Experten und die gesamte Öffentlichkeit zu Plänen und Entwürfen Stellung nehmen. Die Bundesnetzagentur berücksichtigt diese Stellungnahmen bei ihren Entscheidungen.
    Wenn es bereits um konkrete Bauvorhaben geht, haben die persönlich Betroffenen noch weitergehende Rechte.

    Weiterführende Informationen:
    Beteiligungsmöglichkeiten

    Der Bundesfachplanungsbeirat

    Der Netzausbau ist eine der größten Herausforderungen der deutschen Energiepolitik. Gelingen kann er nur als gemeinsame Kraftanstrengung verschiedener Akteure. Das geht dabei über Partei- und Landesgrenzen hinweg. Darum hat der Gesetzgeber den Bundesfachplanungsbeirat eingerichtet. Der unterstützt die Bundesnetzagentur durch fachlichen Austausch und Beratung.

    Der Bundesfachplanungsbeirat setzt sich zusammen aus Vertretern der Landesregierungen, der zuständigen Bundesministerien und der Bundesnetzagentur. Die Themenvorschläge und erforderlichen Unterlagen für die Sitzungen bereiten die Bundesnetzagentur und das vorsitzende Mitglied des Bundesfachplanungsbeirats vor. Je nach Bedarf können zu den Treffen auch Experten für Fachthemen eingeladen werden. Der Beirat berät die Bundesnetzagentur insbesondere bei Grundsatzfragen zur Bundesfachplanung, bei der Aufstellung des Bundesnetzplans und bei der Planfeststellung.

    Fachlich ist der Bundesfachplanungsbeirat ein Bindeglied insbesondere zwischen der Bundesnetzagentur und den Ländern. Das ist wichtig, weil die Planungen und Entscheidungen der Länder in jedem Schritt einzubeziehen sind. Das fängt an mit der Grobtrassierung und geht bis zur Bestimmung des Trassenkorridors. Gegebenenfalls kann es sogar bis zur parzellenscharfen Planfeststellung reichen. Nur wenn alle Beteiligten Hand in Hand arbeiten, können sie das beste Ergebnis erreichen. Dafür legt der Bundesfachplanungsbeirat die Grundlage.

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