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Glossar
Hier finden Sie eine Übersicht der verwendeten Fachbegriffe aus den Bereichen Elektrizität, Recht und Umwelt. Diese Liste wird Schritt für Schritt erweitert.
Baubeginn
Der Baubeginn ist der Zeitpunkt, an dem die Bauarbeiten für ein Vorhaben starten. Gegebenenfalls führt der Vorhabenträger aber bereits im Vorfeld Vorarbeiten durch. Das können beispielsweise Vermessung und Boden- und Grundwasseruntersuchungen sein.
Blindleistung
Magnetische Felder, für deren Aufbau Blindleistung benötiigt wird, finden sich beispielsweise in Motoren oder Transformatoren. Elektrische Felder zum Beispiel in Kondensatoren. Blindleistung ist aber nicht wie Wirkleistung nutzbar.
Bundesbedarfsplangesetz
Das Gesetz enthält eine Liste der Höchstspannungsleitungen, die ausgebaut oder neu errichtet werden müssen. Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zum Ausbau des Übertragungsnetzes stehen damit gesetzlich fest.
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Bundesfachplanung
Beim Netzausbau werden in diesem Verfahrensschritt Trassenkorridore verbindlich festgelegt. Bei den Korridoren handelt es sich um Gebietsstreifen, in denen eine Stromleitung verlaufen soll. Bei länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Vorhaben ist die Bundesnetzagentur für die Bundesfachplanung zuständig.
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Verzicht auf Bundesfachplanung
Es kann aus zwei Gründen auf eine Bundesfachplanung verzichtet werden.
Sind Vorhaben im Bundesbedarfsplan mit G gekennzeichnet, ist aufgrund ihrer besonderen Eilbedürftigkeit auf die Bundesfachplanung zu verzichten. Diese Kennzeichnung muss nicht zwingend das ganze Vorhaben betreffen.
Darüber hinaus soll - auf Antrag des Vorhabenträgers - auf eine Bundesfachplanung verzichtet werden, wenn beispielsweise eine bestehende Stromleitung lediglich geändert oder erweitert wird oder es sich um einen Ersatzneubau handelt.