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    Glossar

    Glossar

    Hier finden Sie eine Übersicht der verwendeten Fachbegriffe aus den Bereichen Elektrizität, Recht und Umwelt. Diese Liste wird Schritt für Schritt erweitert.

      E-Highway

      Bei einem E-Highway handelt es sich nach der TEN-E-Verordnung (Verordnung zu Leitlinien für die europäische Energieinfrastruktur) um eine europäische Stromautobahn. Ein E-Highway soll Teil eines Stromautobahnsystems in der gesamten Union sein. Dieses System soll in der Lage sein:

      • überschüssige Windenergie aus der Erzeugung in den nördlichen Meeren und in der Ostsee aufzunehmen
      • zunehmende Energie aus erneuerbaren Quellen in Ost- und Südeuropa und auch in Nordafrika aufzunehmen
      • diese neuen Stromerzeugungszentren zu verbinden mit großen Speichern in den nordischen Ländern, den Alpen und anderen Gebieten mit großen Verbrauchszentren
      • eine zunehmende variable und dezentrale Stromversorgung und die flexible Stromnachfrage zu bewältigen

      Einspeisung

      Einspeisung bezeichnet das Einbringen von Strom in die Stromnetze. Von Einspeisemanagement spricht man, wenn spezielle Maßnahmen ergriffen werden, die das Stromnetz stabilisieren. Dazu schalten die Übertragungsnetzbetreiber beispielsweise Anlagen zu oder ab, die erneuerbare Energien erzeugen.

      Ellipse

      Um die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einer Maßnahme ermitteln, beschreiben und bewerten zu können, wird der Untersuchungsraum in Form einer Ellipse bestimmt. Es sei denn, es liegen andere Informationen zum Verlauf der Maßnahme vor. Die Hauptachse der Ellipse verbindet Anfangs- und Endpunkt direkt, geht aber um jeweils zehn Kilometer über die Punkte hinaus. Die Nebenachse soll die Hälfte der Hauptachse messen.

      EnLAG

      Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen. Listet Vorhaben auf, mit denen das Übertragungsnetz ausgebaut werden muss. Für die Vorhaben im EnLAG gibt es eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit und einen vordringlichen Bedarf.

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      EnLAG

      Erdkabel

      Als Erdkabel bezeichnet man unter der Erde verlegte Stromkabel. Ein Erdkabel kann auf unterschiedliche Arten verlegt werden: als offene oder geschlossene Bauweise, mit oder ohne Leerrohre. In der offenen Bauweise wird ein Kabelgraben ausgehoben, in den die Kabel gelegt werden. Bei der geschlossenen Bauweise öffnet zum Beispiel ein Pflug nur einen schmalen Streifen, in den die Kabel gelegt werden. Im Gegensatz zur offenen Grabenbauweise kann bei der geschlossenen Bauweise aber kein Bettungsmaterial eingebaut werden.

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      Ergänzendes Verfahren

      Ein ergänzendes Verfahren ist ein neues selbstständiges Verwaltungsverfahren. Es soll einen möglichen Verstoß gegen Planungsvorgaben heilen. So kann es beispielsweise dazu dienen, erforderliche Prüfungen zu wiederholen. Das ergänzende Verfahren führt nicht zu einer Änderung des Vorhabens, seiner Bestandteile und der notwendigen Folgemaßnahmen.

      Erörterungstermin

      Beteiligungsschritt in Bundesfachplanung und Planfeststellung. Beim Erörterungstermin sprechen Vertreter der Bundesnetzagentur mit den Teilnehmenden über ihre Einwände zu konkreten Vorhaben. Teilnehmen dürfen Behörden, Gemeinden, Vereinigungen und Bürgerinnen und Bürger, die sich fristgerecht geäußert haben.

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      Beteiligung

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