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Welche Grenzwerte gelten für elektrische und magnetische Felder und wer bestimmt sie?
Die Grenzwerte stehen in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV). Die 26. BImSchV schreibt für unser Wechselstromnetz einen Immissionsgrenzwert der magnetischen Flussdichte von 100 Mikrotesla vor. Er gilt für alle Orte, an denen sich Menschen auch länger aufhalten. Halten sich Menschen dauerhaft oder vorübergehend an einem Ort auf, beträgt der Grenzwert der magnetischen Flussdichte bei Gleichstromanlagen 500 Mikrotesla. Der Grenzwert für die elektrische Feldstärke beträgt fünf Kilovolt pro Meter. Elektrische Gleichfelder von Stromleitungen sind hingegen unkritisch. Sie dringen nicht in den Körper ein und es lassen sich keine Wechselwirkungen feststellen. Daher gibt es hierfür keinen Grenzwert.
Die Grenzwerte basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie sind so festgelegt, dass nachgewiesene gesundheitsrelevante Wirkungen sicher vermieden werden. Verschiedene Behörden und unabhängige Institutionen überprüfen die Grenzwerte regelmäßig.
Zu ihnen gehören zum Beispiel:
- Strahlenschutzkommission (SSK)
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
- Weltgesundheitsorganisation (WHO)
- Internationale Krebsforschungszentrum (IARC)
- Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP)
Seit 2013 ist die 26. BImSchV in ihrer jetzigen Fassung gültig. In der letzten Aktualisierung wurde sie an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Neu ist auch die Minimierungspflicht. Sie soll sicherstellen, dass alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder zu minimieren. Sie gilt bei Neubauten und wesentlichen Veränderungen - und zwar unabhängig davon, ob es sich um Gleich- oder Wechselstromanlagen handelt.
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