Die Bundesnetzagentur legt im Anschluss an die Antragskonferenz den Untersuchungsrahmen fest. Ein möglicher Standort eines Konverters ist dann noch offen. Bei Bedarf kann die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen anpassen, wenn sich andere Standorte als die bis dahin genannten aufdrängen. Das kann etwa der Fall sein, wenn es Änderungen bei Schutzgebieten gibt.
Nach Abschluss der Bundesfachplanung steht der Konverterstandort also noch nicht fest. Der Vorhabenträger muss aber nachweisen, dass der Bau eines Konverters am vorgeschlagenen Trassenkorridor möglich ist.
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Broschüre Konverter (pdf, 2 MB)
Broschüre Bundesfachplanung (pdf, 2 MB)