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Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) dient dem beschleunigten Ausbau länderübergreifender und grenzüberschreitender Höchstspannungsleitungen. Hierzu regelt es ein zweistufiges Planungs- und Zulassungsverfahren: die Bundesfachplanung und die anschließende Planfeststellung. Damit schafft es die Grundlage für einen effizienten und umweltverträglichen Netzausbau.
Das NABEG gilt für Vorhaben, die im Bundesbedarfsplan als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet sind. Für diese Vorhaben stellen die Übertragungsnetzbetreiber einen Antrag auf Bundesfachplanung. Das Ziel ist es, Trassenkorridore zu bestimmen. Hierbei handelt es sich um bis zu 1.000 Meter breite Gebietsstreifen. Innerhalb dieser Korridore sollen die späteren Stromleitungen verlaufen.
Zur Bestimmung eines geeigneten Korridors beteiligt die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit sowie alle betroffenen Behörden. Sie prüft für jeden Korridor, ob der Verwirklichung überwiegende öffentliche oder private Belange entgegenstehen könnten. Zudem führt sie eine Strategische Umweltprüfung durch. Dadurch stellt sie sicher, dass die Natur durch den Ausbau der Stromleitung so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
Der nachfolgende Schritt ist das Planfeststellungsverfahren. In diesem werden der genaue Leitungsverlauf und alle weiteren technischen Einzelheiten festgelegt. Dies können zum Beispiel die Standorte der Masten oder die Verlegetechnik bei Erdkabeln sein. Die Planfeststellung führt grundsätzlich die jeweils zuständige Landesbehörde durch. Für länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen ist jedoch die Bundesnetzagentur zuständig. Auch hier beteiligt sie die Öffentlichkeit. Sie wägt anschließend die projektbezogenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab. Nach dem Planfeststellungsbeschluss darf der Vorhabenträger mit dem Bau der Stromtrasse beginnen.
Mit dem am 17. Mai 2019 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus hat der Gesetzgeber die Instrumente des Netzausbaus überarbeitet. In diesem Zuge hat er auch das NABEG angepasst. Die Genehmigungsverfahren für den Neubau und die Optimierung von Stromleitungen wurden vereinfacht und beschleunigt. Ein Beispiel: In bestimmten Fällen ist es nun möglich, auf die Bundesfachplanung zu verzichten. Das kann etwa bei einem Neubau unter weit überwiegender Nutzung einer Bestandstrasse der Fall sein.
Gesetze im Internet
Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz im Wortlaut finden Sie im Internetangebot des Bundesministeriums der Justiz.