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Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (kurz: Planungssicherstellungsgesetz) schafft Alternativen unter anderem für Verfahrensschritte, die normalerweise eine persönliche Anwesenheit der Beteiligten voraussetzen.
Das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) ermöglicht es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für wichtige Infrastrukturvorhaben auch während der Corona-Pandemie fortzuführen. Es schafft unter anderem Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte persönlich anwesend sein müssten. Die Regelungen waren ursprünglich bis Ende März 2021 befristet. Im März 2021 wurden die Regelungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Mit dem am 7. Juli 2022 verabschiedeten »Osterpaket zum Ausbau erneuerbarer Energien« wurde die Anwendbarkeit bestimmter Vorschriften des PlanSiG erneut verlängert. So werden die Vorschriften zur digitalen Auslegung von Entscheidungen (§ 3 PlanSiG) sowie zu digitalen Erörterungsterminen, mündlichen Verhandlungen und Antragskonferenzen (§ 5 PlanSiG) bis zum 30. Juni 2025 angewendet. Dies soll laut Gesetzesbegründung den Verwaltungsaufwand reduzieren und zur Beschleunigung der Beteiligungsverfahren beitragen.
Soweit für ein Netzausbauverfahren also noch die Auslegung von Entscheidungen vorgesehen ist, kann diese durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Für die digitale Auslegung von Unterlagen und Bundesfachplanungsentscheidungen gibt es bereits Anschlussregelungen im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG).
In Anwendung des PlanSiG kann zudem anstelle der Antragskonferenz die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme gegeben werden. Erörterungstermine können als Online-Konsultationen oder als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Seite Häufige Fragen unter »Aktuelles«.