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    Beteiligung der Bundesnetzagentur an Verfahren Dritter

    Nicht nur die Bundesnetzagentur beteiligt Behörden und die Öffentlichkeit an ihren Genehmigungs­verfahren. Auch Dritte bitten ihrerseits die Bundesnetzagentur um Stellung­nahmen.

    Dies betrifft beispielsweise die Landes- und Regional­planung, Raum­verträglichkeits­prüfungen und Plan­feststellungs­verfahren, die kommunale Bau­leitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungs­pläne), Schutzgebiets­ausweisungen sowie Bau- und sonstige Genehmigungs­verfahren.

    Für Behörden, die die Bundes­netz­agentur beteiligen wollen, hat diese ein Merkblatt erstellt.

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