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    Umweltprüfungen

    Wie stark sich einzelne Netzausbau-Vorhaben auf die Umwelt auswirken, ist pauschal kaum zu beantworten. Freileitung oder Erdkabel beeinträchtigen die Umwelt auf sehr unterschiedliche Weise. Daher ist es wichtig, alle Umweltaspekte genau zu betrachten. Das passiert in Umweltprüfungen, die in verschiedenen Schritten des Netzausbau-Verfahrens vorgeschrieben sind.

    Karte mit Übersicht über verschiedene Gebiete

    Welche Prüfungen gibt es?

    Die Umweltprüfungen weisen unterschiedliche Detailschärfen auf – je nachdem, zu welchem Zeitpunkt im Netzausbau-Verfahren sie durchgeführt werden. Sie sollen sicherstellen, dass die Bundesnetzagentur erhebliche Umweltauswirkungen frühzeitig erkennt und in ihren Entscheidungen berücksichtigen kann.
    Grundlage für alle Prüfungen ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Darin wird unterschieden zwischen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) und der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die SUP kommt bei Plänen und Programmen zum Einsatz. Bei einer UVP werden konkrete Vorhaben untersucht. Die Ergebnisse der Prüfungen dokumentiert die Bundesnetzagentur jeweils in einem Umweltbericht. Sie legt diese Berichte aus und veröffentlicht sie im Internet, damit die Öffentlichkeit dazu Stellung nehmen kann.
    Das Augenmerk liegt in den Prüfungen vor allem auf den sogenannten Schutzgütern, die das UVPG auflistet:

    Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
    Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
    Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
    kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.

    Hinzu kommen noch Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern.

    Wann wird was geprüft?

    Im Bundesbedarfsplan stehen lediglich die Anfangs- und Endpunkte eines Vorhabens fest. Die Strategische Umweltprüfung bedeutet in diesem Schritt also nur eine grobe Betrachtung möglicher Umweltauswirkungen. Man kann aber bereits feststellen, wo einem Leitungsausbau möglicherweise schwer zu überwindende Hindernisse entgegenstehen.
    Im nächsten Schritt des Netzausbauverfahrens, der Bundesfachplanung, schlagen die Übertragungsnetzbetreiber einen 500 bis 1.000 Meter breiten Trassenkorridor und Alternativen dazu vor. Da somit der zu untersuchende Raum eingeschränkt ist, fällt die zugehörige Strategische Umweltprüfung nun wesentlich detaillierter aus. Sie dient insbesondere auch dazu, die alternativen Korridore umweltfachlich miteinander vergleichen zu können. Am Ende der Bundesfachplanung wird unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse ein Trassenkorridor festgelegt.

    In der folgenden Planfeststellung wird schließlich der konkrete Verlauf der Stromtrasse bestimmt. Bei Freileitungen wird nun über Art, Höhe und Standorte der Masten entschieden. Bei Erdkabeln geht es beispielsweise um die Standorte von Kabelübergabestationen. Da das Vorhaben zu diesem Zeitpunkt also ganz konkret wird, können auch die möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt konkret untersucht werden. Das geschieht mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Ergebnisse dieser Prüfung muss die Bundesnetzagentur bei ihrer Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens berücksichtigen.

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