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    Antragskonferenz für die Vorhaben 81 und 81a sowie für einzelne Bestandteile der Vorhaben 81b, 81c, 81d, 81e und 81f

    Datum 27.08.2024
    Beginn 09:00 Uhr
    Ort Schwerin

    Die Vorhabenträger 50Hertz und TenneT haben am 28. Juni 2024 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss nach § 35 Absatz 6 NABEG i. V. m. § 19 NABEG a. F. für die Vorhaben 81, 81a sowie für einzelne Bestandteile der Vorhaben 81b, 81c, 81d, 81e und 81f gestellt. Nach § 20 NABEG a. F. führt die Bundes­netz­agentur nun eine öffentliche Antrags­konferenz durch.

    Auf der Antrags­konferenz werden die für die Plan­feststellung erheblichen Fragen erörtert. Dabei geht es beispiels­weise um Umwelt­themen sowie um sonstige öffentliche und private Belange. Diskutiert wird dabei ins­besondere der im Antrag dargestellte Trassen­verlauf.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz legt die Bundes­netz­agentur den Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 35 Absatz 6 NABEG i. V. m. § 21 NABEG a. F. vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen.

    Die Antrags­konferenz ist öffentlich. Einlass in die Veranstaltungs­halle ist ab 8:30 Uhr. Zur besseren Vorbereitung der Veran­staltung bitten wir Sie, sich vorab anzumelden.

    Adresse

    Erich-Kästner-Sporthalle
    Hamburger Allee 240
    19053 Schwerin

    Anmeldeformular

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