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Kontakt
Über die folgenden Wege erreichen Sie die Bundesnetzagentur bei Fragen zum Ausbau der Stromübertragungsnetze. Kontaktdaten zu allen anderen Themen finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/kontakt.
E-Mail
info@netzausbau.de
Brief
Bundesnetzagentur, Stichwort: Stromnetzausbau, Postfach 8001, 53105 Bonn
Telefon
0800 638 9 638 (kostenfrei; Montag-Donnerstag 9-17 Uhr, Freitag 9-14 Uhr)
Formelle Beteiligungsverfahren
Für Einwendungen in der Bundesfachplanung (§ 9 NABEG) und im Planfeststellungsverfahren (§ 22 NABEG) hat die Bundesnetzagentur spezielle Kommunikationskanäle eingerichtet. Sie haben hierbei folgende Möglichkeiten:
Onlineformular
Bitte nutzen Sie vorzugsweise die Onlineformulare, um Ihre Einwendung zu übermitteln. Diese sind auf den jeweiligen Vorhaben- oder Abschnittsseiten verlinkt. Alle aktuell laufenden Beteiligungsverfahren finden Sie außerdem auch über die Recherche.
Alternativ können Sie Ihre Einwendung auch per E-Mail an die passende Adresse senden. Die Adresse finden Sie in der jeweiligen Bekanntmachung, die bei laufenden Öffentlichkeitsbeteiligungen auf der entsprechenden Vorhaben- oder Abschnittsseite als Download verfügbar ist.
Falls Sie Ihr Dokument vor dem Versand mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen, erfüllt es zudem die Schriftform. Gleiches gilt, wenn Sie De-Mail-Dienste nutzen; die zentrale De-Mail-Adresse der Bundesnetzagentur ist info@bnetza.de-mail.de. Um sicherzustellen, dass Ihre Einwendung ohne Verzögerung bearbeitet wird, nennen Sie bitte als Betreff die Vorhabennummer und gegebenenfalls den Abschnitt.
Schriftlich
Sie können Ihre Einwendung per Post an die Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn senden. Bitte geben Sie dabei in der Anschrift das zuständige Referat an sowie als Betreff die Vorhabennummer und gegebenenfalls den Abschnitt. Diese Informationen erhalten Sie ebenfalls in der Bekanntmachung auf der jeweiligen Vorhaben- oder Abschnittsseite. Schriftliche Einwendungen müssen Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift leserlich enthalten und eigenhändig unterschrieben sein.
Stand: 08.03.2024