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    Kontakt

    Über die folgenden Wege erreichen Sie die Bundes­netz­agentur bei Fragen zum Ausbau der Strom­übertragungs­netze. Kontakt­daten zu allen anderen Themen finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/kontakt.

    E-Mail
    info@netzausbau.de

    Brief
    Bundesnetzagentur, Stichwort: Stromnetzausbau, Postfach 8001, 53105 Bonn

    Telefon
    0800 638 9 638 (kostenfrei; Montag-Donnerstag 9-17 Uhr, Freitag 9-14 Uhr)

    Social Media
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    Empfang bei einer Veranstaltung der Bundesnetzagentur. Foto: Lisa Hinder

    Formelle Beteiligungsverfahren

    Für Einwendungen in der Bundes­fachplanung (§ 9 NABEG) und im Plan­feststellungs­verfahren (§ 22 NABEG) hat die Bundesnetzagentur spezielle Kommunikations­kanäle eingerichtet. Sie haben hierbei folgende Möglich­keiten:

    Onlineformular

    Bitte nutzen Sie vorzugsweise die Online­formulare, um Ihre Einwendung zu über­mitteln. Diese sind auf den jeweiligen Vorhaben- oder Abschnitts­seiten verlinkt. Alle aktuell laufenden Beteiligungs­verfahren finden Sie außerdem auch über die Recherche.

    E-Mail

    Alternativ können Sie Ihre Einwendung auch per E-Mail an die passende Adresse senden. Die Adresse finden Sie in der jeweiligen Bekanntmachung, die bei laufenden Öffentlichkeits­beteiligungen auf der entsprechenden Vorhaben- oder Abschnittsseite als Download verfügbar ist.

    Falls Sie Ihr Dokument vor dem Versand mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen, erfüllt es zudem die Schriftform. Gleiches gilt, wenn Sie De-Mail-Dienste nutzen; die zentrale De-Mail-Adresse der Bundes­netz­agentur ist info@bnetza.de-mail.de. Um sicherzu­stellen, dass Ihre Einwendung ohne Verzögerung bearbeitet wird, nennen Sie bitte als Betreff die Vorhaben­nummer und gegebenenfalls den Abschnitt.

    Schriftlich

    Sie können Ihre Einwendung per Post an die Bundes­netz­agentur, Postfach 8001, 53105 Bonn senden. Bitte geben Sie dabei in der Anschrift das zuständige Referat an sowie als Betreff die Vorhaben­nummer und gegebenen­falls den Abschnitt. Diese Informationen erhalten Sie ebenfalls in der Bekanntmachung auf der jeweiligen Vorhaben- oder Abschnittsseite. Schriftliche Ein­wendungen müssen Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift leserlich enthalten und eigenhändig unter­schrieben sein.

    Stand: 08.03.2024

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