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    Stellungnahmen für die Plan­feststellungs­verfahren des Vorhabens 5a, Abschnitte D1 und D2

    Datum 25.06.-30.07.2021

    Der Netzbetreiber TenneT hat am 11. Juni 2021 Anträge auf Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 des Netzausbau­beschleunigungs­gesetzes Übertragungs­netz (NABEG) für die Abschnitte D1 und D2 des Vorhabens 5a (Klein Rogahn – Isar) des Bundes­bedarfsplan­gesetzes gestellt. Abschnitt D1 führt von Pfreimd bis Nittenau, Abschnitt D2 von Nittenau bis Pfatter (alles in Bayern). Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrens­schritt jeweils eine Antrags­konferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt.

    Die Bundes­netz­agentur gab damit Gelegen­heit zur elektronischen oder schriftlichen Stellung­nahme zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen. Sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglich­keit, der Artenschutz oder private Belange. Auf Grund­lage der Anträge und der eingegangenen Stellung­nahmen legt die Bundesnetz­agentur die Untersuchungs­rahmen für die Planfest­stellung fest. Sie bestimmt darin den erforder­lichen Inhalt der nach § 21 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unter­lagen. Die Gelegen­heit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf den ent­sprechenden Seiten zum Abschnitt D1 und Abschnitt D2.

    TenneT hat auf seiner Website Präsen­tationen mit weiteren Infor­mationen zum schrift­lichen Verfahren für den Abschnitt D1 und den Abschnitt D2 bereit­gestellt.

    Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen konnten bis zum 30. Juli 2021 an die Bundesnetzagentur übermittelt werden.

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