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Stellungnahmen für die Planfeststellungsverfahren des Vorhabens 5a, Abschnitte D1 und D2
Der Netzbetreiber TenneT hat am 11. Juni 2021 Anträge auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) für die Abschnitte D1 und D2 des Vorhabens 5a (Klein Rogahn – Isar) des Bundesbedarfsplangesetzes gestellt. Abschnitt D1 führt von Pfreimd bis Nittenau, Abschnitt D2 von Nittenau bis Pfatter (alles in Bayern). Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrensschritt jeweils eine Antragskonferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt.
Die Bundesnetzagentur gab damit Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen. Sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Auf Grundlage der Anträge und der eingegangenen Stellungnahmen legt die Bundesnetzagentur die Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt darin den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten zum Abschnitt D1 und Abschnitt D2.
TenneT hat auf seiner Website Präsentationen mit weiteren Informationen zum schriftlichen Verfahren für den Abschnitt D1 und den Abschnitt D2 bereitgestellt.
Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen konnten bis zum 30. Juli 2021 an die Bundesnetzagentur übermittelt werden.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 3 und 4, Abschnitt B3 (pdf, 78 KB)