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    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 12, Abschnitt B

    Datum 16.07.-14.08.2021

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 15. Juni 2021 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 des Netzausbau­beschleunigungs­gesetzes Übertragungs­netz (NABEG) für den Abschnitt B des Vorhabens 12 (Vieselbach – Eisenach – Mecklar) des Bundes­bedarfsplan­gesetzes gestellt. Der Abschnitt führt von der Regel­zonen­grenze zwischen den Vorhaben­trägern TenneT und 50Hertz nach Mecklar. Nach § 20 NABEG war als nächster Verfahrens­schritt eine Antrags­konferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt.

    Die Bundes­netz­agentur gab damit Gelegen­heit zur elektronischen oder schriftlichen Stellung­nahme zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen. Sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglich­keit, der Artenschutz und private Belange. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen. Die Gelegen­heit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen konnten der Bundesnetzagentur bis zum 14. August 2021 übermittelt werden.

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