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Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 12, Abschnitt B
Der Vorhabenträger TenneT hat am 15. Juni 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) für den Abschnitt B des Vorhabens 12 (Vieselbach – Eisenach – Mecklar) des Bundesbedarfsplangesetzes gestellt. Der Abschnitt führt von der Regelzonengrenze zwischen den Vorhabenträgern TenneT und 50Hertz nach Mecklar. Nach § 20 NABEG war als nächster Verfahrensschritt eine Antragskonferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt.
Die Bundesnetzagentur gab damit Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen. Sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz und private Belange. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen konnten der Bundesnetzagentur bis zum 14. August 2021 übermittelt werden.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 12, Abschnitt B (pdf, 103 KB)