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Antragskonferenz Vorhaben 44, Abschnitt Süd
Beginn 09:00 Uhr
Ort Sömmerda
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 31. August 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 44 des Bundesbedarfsplangesetzes (Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach), Abschnitt Süd (Wolkramshausen – Vieselbach). Nach § 20 NABEG führte die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz durch.
In der Antragskonferenz wurden Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen erörtert. Zu letzteren gehören beispielsweise die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Diskutiert wurden dabei sowohl der im Antrag dargestellte Trassenverlauf als auch die im Antrag dargelegten Alternativen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S. 1 UVPG.
Bekanntmachung Antragskonferenz (pdf, 82 KB)
Adresse
99610 Sömmerda