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    Antragskonferenz Vorhaben 44, Abschnitt Süd

    Datum 13.10.2022
    Beginn 09:00 Uhr
    Ort Sömmerda

    Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 31. August 2022 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 des Netzausbau­beschleunigungs­gesetzes Übertragungs­netz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 44 des Bundes­bedarfsplan­gesetzes (Schraplau/Obhausen – Wolkrams­hausen – Vieselbach), Abschnitt Süd (Wolkrams­hausen – Vieselbach). Nach § 20 NABEG führte die Bundes­netz­agentur eine öffentliche Antrags­konferenz durch.

    In der Antrags­konferenz wurden Gegen­stand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) sowie sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen erörtert. Zu letzteren gehören beispielsweise die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Diskutiert wurden dabei sowohl der im Antrag dargestellte Trassen­verlauf als auch die im Antrag dargelegten Alternativen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz legt die Bundes­netz­agentur den Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhaben­träger einzureichenden Unter­lagen. Die Antrags­konferenz diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S. 1 UVPG.

    Adresse

    Volkshaus Sömmerda
    Weißenseer Straße 33/35
    99610 Sömmerda

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