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    10 Jahre Netzausbauplanung- eine Bilanz

    Datum 28.-29.10.2021
    Beginn 12:30 Uhr
    Ort Hannover

    Im Jahr 2011 ist das NABEG in Kraft getreten. Der richtige Zeitpunkt für einen Rückblick – und einen Ausblick.

    Der Bundesnetz­agentur wurden im Jahr 2011 umfassende neue Zuständig­keiten im Bereich des Stromnetz­ausbaus übertragen. Kern der damaligen gesetzlichen Reformen war die Einführung einer gesetzlichen Bedarfs­planung sowie das Netzausbau­beschleunigungs­gesetz Übertragungsnetz (NABEG). Über den eigentlichen Beschleunigungs­effekt hinaus soll das Gesetz dazu beitragen, den Netzausbau möglichst rechtssicher und effizient, aber auch transparent und umwelt­freundlich zu gestalten. Zudem erfolgte ein Paradigmen­wechsel, indem die Öffentlichkeits­beteiligung umfassend ausgebaut wurde. Diese Aspekte wurden in den letzten Jahren auch durch den Gesetzgeber immer wieder optimiert.

    Und auch heute ist das Gelingen der Energiewende und des Netzausbaus so wichtig wie noch nie. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnetzagentur zusammen mit Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft einen Blick auf die vergangenen zehn Jahre, aber auch auf die Zukunft gerichtet. Gemeinsam wurden die zentralen Frage­stellungen zur Netzentwicklungs­planung diskutiert um mögliche Lösungen für eine weitere Beschleunigung des erforderlichen Netzausbaus zu finden.

    Inhalte

    Der erste Teil der Veranstaltung galt der Bedarfsplanung im Energierecht. Neben der Betrachtung ihrer Entwicklung in den vergangenen Jahren wurde mit Expertinnen und Experten diskutiert, wie eine Fortent­wicklung der Netzplanung bis hin zu einer Systementwicklungs­planung ausgestaltet sein könnte und sollte. Ferner wurde auch der Zusammenhang zwischen Bedarfs­planung und den nachgelagerten Genehmigungs­verfahren beleuchtet.

    Der zweite Teil fokussierte sich sodann auf das Genehmigungsverfahren nach dem NABEG, konkret die Bundesfachplanung. Zentrale Frage war hierbei, inwieweit die Ziele, die Genehmigungs­verfahren zu beschleunigen und gleichzeitig die Akzeptanz der Betroffenen zu erhöhen, erreicht werden können. Daneben wurden weitere legislative Optionen zur Beschleunigung der Netzausbau­planung erläutert. Hierbei sollte speziell das vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführte Planungs­sicherstellungs­gesetz (PlanSiG) beleuchtet werden.

    Die zweitägige Veranstaltung fand in Kooperation mit dem Energieforschungs­zentrum Niedersachsen (EFZN) statt.

    Moderiert wurde die Veranstaltung von Achim Zerres, Abteilungs­leiter Energie­regulierung, und Matthias Otte, Abteilungs­leiter Netzausbau, von der Bundesnetz­agentur.

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