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    Vorhaben 1: Vier Veränderungssperren im Abschnitt D von A-Nord

    Für den Abschnitt von Raum Borken/Schermbeck bis Osterath (Abschnitt D) erlässt die Bundesnetz­agentur vier Veränderungs­sperren. Dabei geht es um Bereiche der Städte Rees, Tönisvorst, Willich und Xanten. In den ausgewiesenen Bereichen dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden, die einer Verwirk­lichung der jeweiligen Strom­leitung entgegen­stehen. Außerdem dürfen keine sonstigen wesentlich wert­steigernden Verän­derungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen auf dem Grund­stück durch­geführt werden.

    Weitere Infor­mationen: Vorhaben 1, Abschnitt D.

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