Vorhaben 1: Vier Veränderungssperren im Abschnitt D von A-Nord
Für den Abschnitt von Raum Borken/Schermbeck bis Osterath (Abschnitt D) erlässt die Bundesnetzagentur vier Veränderungssperren. Dabei geht es um Bereiche der Städte Rees, Tönisvorst, Willich und Xanten. In den ausgewiesenen Bereichen dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden, die einer Verwirklichung der jeweiligen Stromleitung entgegenstehen. Außerdem dürfen keine sonstigen wesentlich wertsteigernden Veränderungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen auf dem Grundstück durchgeführt werden.
Weitere Informationen: Vorhaben 1, Abschnitt D.