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    Vorhaben 1 (A-Nord): Veränderungssperre im Abschnitt D

    Für den Abschnitt von Raum Borken/Schermbeck bis Osterath (Abschnitt D) erlässt die Bundesnetz­agentur eine Veränderungs­sperre. Dabei geht es um Bereiche an der Gemeindegrenze von Sonsbeck und der Stadt Geldern in Nordrhein-Westfalen. In den ausgewiesenen Bereichen dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden, die einer Verwirk­lichung der jeweiligen Strom­leitung entgegen­stehen. Außerdem dürfen keine sonstigen erheblichen oder wesentlich wert­steigernden Verän­derungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen auf dem Grund­stück durch­geführt werden.

    Weitere Infor­mationen und der Volltext der Veränderungssperre: Vorhaben 1, Abschnitt D

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