Vorhaben 1 (A-Nord): Veränderungssperre im Abschnitt D
Für den Abschnitt von Raum Borken/Schermbeck bis Osterath (Abschnitt D) erlässt die Bundesnetzagentur eine Veränderungssperre. Dabei geht es um Bereiche an der Gemeindegrenze von Sonsbeck und der Stadt Geldern in Nordrhein-Westfalen. In den ausgewiesenen Bereichen dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden, die einer Verwirklichung der jeweiligen Stromleitung entgegenstehen. Außerdem dürfen keine sonstigen erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen auf dem Grundstück durchgeführt werden.
Weitere Informationen und der Volltext der Veränderungssperre: Vorhaben 1, Abschnitt D