Bundesnetzagentur genehmigt weiteren Abschnitt von SuedLink

    Die Bundesnetzagentur hat am 26. Februar 2025 das Planfeststellungs­verfahren für einen weiteren Abschnitt des SuedLink abgeschlossen. Mit diesem Beschluss erhält TenneT als Übertragungs­netz­betreiber die Genehmigung für den Bau und den Betrieb der Strom­leitung.

    Die Bundesnetz­agentur hat das Genehmigungs­verfahren für den Abschnitt B2 (Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim) des Vorhabens SuedLink abgeschlossen. Die plan­festgestellte Trasse verläuft vollständig auf dem Gebiet der Region Hannover. Mit diesem Beschluss erhält der Vorhabe­nträger TenneT die Genehmigung für den Bau und den Betrieb der Strom­leitung.

    Der Planfeststellungsbeschluss wird am 15. März 2025 auf den entsprechenden Abschnittsseiten von Vorhaben 3 und Vorhaben 4 veröffentlicht.

    Hintergrund zur Stromleitung

    Die als SuedLink bezeichnete Strom­leitung soll die beiden Netz­verknüpfungs­punkte Brunsbüttel in Schleswig-Holstein und Großgartach in Baden-Württemberg verbinden. Auf einem Großteil der Strecke haben die beiden Vorhaben­träger TenneT und TransnetBW eine gemeinsame Verlegung mit der Leitung Wilster – Bergrheinfeld West (Vorhaben 4) vorgesehen. Zusammen bilden diese beiden Vorhaben den Korridor C des Netz­entwicklungs­plans, einen der drei zentralen Transport­korridore von Nord- nach Süd­deutschland. Die zuständigen Netz­betreiber fassen die beiden Erdkabel-Vorhaben unter dem Projekt­namen SuedLink zusammen und betrachten sie bei den Planungen gemeinsam. Der SuedLink soll künftig an Land und auf See erzeugten Wind­strom von Nord- nach Süd­deutschland transportieren. Die Leitung wird mit Gleich­strom betrieben und kann daher nicht abschnitts­weise, sondern nur als Ganzes voraussichtlich 2028 in Betrieb genommen werden.

    Die Bundesnetz­agentur aktualisiert regelmäßig die Prognose zum Fortschritt des Strom­netz­ausbaus. Diese finden Sie hier.

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