Bundesnetzagentur genehmigt weiteren Abschnitt von SuedLink
Die Bundesnetzagentur hat am 26. Februar 2025 das Planfeststellungsverfahren für einen weiteren Abschnitt des SuedLink abgeschlossen. Mit diesem Beschluss erhält TenneT als Übertragungsnetzbetreiber die Genehmigung für den Bau und den Betrieb der Stromleitung.
Die Bundesnetzagentur hat das Genehmigungsverfahren für den Abschnitt B2 (Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim) des Vorhabens SuedLink abgeschlossen. Die planfestgestellte Trasse verläuft vollständig auf dem Gebiet der Region Hannover. Mit diesem Beschluss erhält der Vorhabenträger TenneT die Genehmigung für den Bau und den Betrieb der Stromleitung.
Der Planfeststellungsbeschluss wird am 15. März 2025 auf den entsprechenden Abschnittsseiten von Vorhaben 3 und Vorhaben 4 veröffentlicht.
Hintergrund zur Stromleitung
Die als SuedLink bezeichnete Stromleitung soll die beiden Netzverknüpfungspunkte Brunsbüttel in Schleswig-Holstein und Großgartach in Baden-Württemberg verbinden. Auf einem Großteil der Strecke haben die beiden Vorhabenträger TenneT und TransnetBW eine gemeinsame Verlegung mit der Leitung Wilster – Bergrheinfeld West (Vorhaben 4) vorgesehen. Zusammen bilden diese beiden Vorhaben den Korridor C des Netzentwicklungsplans, einen der drei zentralen Transportkorridore von Nord- nach Süddeutschland. Die zuständigen Netzbetreiber fassen die beiden Erdkabel-Vorhaben unter dem Projektnamen SuedLink zusammen und betrachten sie bei den Planungen gemeinsam. Der SuedLink soll künftig an Land und auf See erzeugten Windstrom von Nord- nach Süddeutschland transportieren. Die Leitung wird mit Gleichstrom betrieben und kann daher nicht abschnittsweise, sondern nur als Ganzes voraussichtlich 2028 in Betrieb genommen werden.
Die Bundesnetzagentur aktualisiert regelmäßig die Prognose zum Fortschritt des Stromnetzausbaus. Diese finden Sie hier.