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    Untersuchungsrahmen für Abschnitt A von Vorhaben 17 festgelegt

    Die Bundes­netz­agentur hat am 29. Mai 2024 den Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung von Abschnitt A des Vorhabens 17 fest­gelegt. Der Abschnitt liegt in Hessen, ist etwa 50 km lang und verläuft zwischen Mecklar und Dipperz.

    Der Unter­suchungs­rahmen bestimmt, welche Unter­lagen der zuständige Vorhaben­träger Amprion für das weitere Plan­fest­stellungs­verfahren erstellen muss.

    Weitere informationen finden Sie auf der Detailseite zu Vorhaben 17, Abschnitt A.

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