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    Antragskonferenz Vorhaben 17, Abschnitt B

    Datum 22.10.2024
    Beginn 09:00 Uhr
    Ort Schweinfurt

    Der Vorhabenträger TenneT hat am 30. August 2024 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 des Netzausbau­beschleunigungs­gesetzes Übertragungs­netz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 17 des Bundes­bedarfsplan­gesetzes (Mecklar – Dipperz – Berg­rhein­feld West), Abschnitt B (Dipperz – Bergrheinfeld West). Nach § 20 NABEG führte die Bundes­netz­agentur eine öffentliche Antrags­konferenz durch.

    Auf der Antrags­konferenz wurden die für die Plan­feststellung erheblichen Fragen erörtert. Dabei ging es beispiels­weise um Umwelt­themen sowie um sonstige öffentliche und private Belange. Diskutiert wurden dabei insbesondere der im Antrag dargestellte Trassen­verlauf.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz legt die Bundes­netz­agentur den Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen.

    Adresse

    Stadthalle Schweinfurt
    Friedrich-Ebert-Straße 20
    97421 Schweinfurt

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