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Antragskonferenz Vorhaben 3 und 4 (Abschnitt A)
Ort Hamburg
Die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW haben für die Abschnitte von Scheeßel bis Brunsbüttel (Vorhaben 3, Abschnitt A) beziehungsweise bis Wilster (Vorhaben 4, Abschnitt A) die Bundesfachplanung nach § 6 NABEG beantragt. Nach § 7 NABEG werden in öffentlichen Antragskonferenzen Gegenstand und Umfang der Bundesfachplanung erörtert.
Diskutiert wurden sowohl der im Antrag dargestellte Vorschlagskorridor als auch die in Frage kommenden Alternativen. Insbesondere wurde auch erörtert, inwieweit Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore und der in Frage kommenden Alternativen mit den Erfordernissen der Raumordnung der betroffenen Länder besteht oder hergestellt werden kann. Zudem wurde diskutiert, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in den Umweltbericht nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufzunehmen sind. Die Antragskonferenz war zugleich die öffentliche Besprechung nach dem UVPG zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung (SUP).
Aufgrund der Länge der vorliegenden Planungsabschnitte sowie der großräumigen Alternativen führte die Bundesnetzagentur zwei Antragskonferenzen durch (in Hamburg und Verden). Die Tagesordnungen und die präsentierten Inhalte waren bei beiden Terminen identisch.
Adresse
20148 Hamburg