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    Antragskonferenz Vorhaben 2, Abschnitt A1

    Datum 25.06.2019
    Ort Heppenheim

    Der Vorhabenträger Amprion hat am 28. März 2019 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetz Über­tragungs­netz (NABEG) für den Abschnitt A1 des Vorhabens 2 (Ultranet) gestellt. Nach § 20 NABEG führt die Bundesnetzagentur hierzu eine Antragskonferenz durch.

    Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) sowie auf sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforder­lichen Inhalt der nach § 21 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 UVPG.

    Adresse

    Hotel Halber Mond
    Ludwigstraße  5
    64646 Heppenheim

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