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    Antragskonferenz Vorhaben 5, Abschnitt C1

    Datum 11.-12.02.2020
    Ort Selb

    Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT hat am 20. Dezember 2019 einen Antrag auf Planfeststellungs­beschluss nach § 19 Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetz Über­tragungs­netz (NABEG) für den Abschnitt C1 des Vorhabens 5 (Wolmirstedt – Isar) gestellt. Nach § 20 NABEG führte die Bundesnetzagentur hierzu eine öffentliche Antrags­konferenz durch.

    Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforder­lichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzu­reichenden Unter­lagen. Die Antragskonferenz dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S. 1 UVPG.

    Adresse

    Roland-Dorschner-Halle
    Sedanstraße 69
    95100 Selb

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