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Antragskonferenz Vorhaben 2 (Abschnitt D1)
Beginn 09:00 Uhr
Ort Mainz
Der Vorhabenträger Amprion hat am 21. Juni 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (Osterath – Philippsburg), Abschnitt D1 (Punkt Koblenz – Punkt Marxheim). Nach § 20 NABEG führte die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz durch.
In der Antragskonferenz wurden Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen erörtert. Zu letzteren gehören beispielsweise die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Diskutiert wurden dabei sowohl der im Antrag dargestellte Trassenverlauf als auch die im Antrag dargelegten Alternativen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S. 1 UVPG.
Die Antragskonferenz war öffentlich.
Bekanntmachung Antragskonferenz (pdf, 81 KB)
Adresse
55122 Mainz