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Antragskonferenz Vorhaben 10, Abschnitt D-West
Beginn 09:00 Uhr
Ort Wolfenbüttel
Der Vorhabenträger TenneT hat am 1. Dezember 2022 einen Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 10 des Bundesbedarfsplangesetzes (Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Wahle), Abschnitt D-West (Helmstedt Ost – Salzgitter). Nach § 7 NABEG wurden in einer öffentlichen Antragskonferenz Gegenstand und Umfang der Bundesfachplanung erörtert.
In der Antragskonferenz wurde diskutiert, inwieweit eine Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore mit den Erfordernissen der Raumordnung der betroffenen Länder besteht oder hergestellt werden kann. Außerdem wurde thematisiert, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in den Umweltbericht nach § 40 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufzunehmen sind. Grundlage der Antragskonferenz war der im Antrag dargestellte Vorschlagstrassenkorridor sowie die in Frage kommenden Alternativen.
Auf Basis der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 8 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 39 Abs. 4 S. 2 UVPG.
Vorläufige Tagesordnung (pdf, 84 KB)
Adresse
38300 Wolfenbüttel