H2Hauptnavigation
Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 3 und 4, Abschnitt B1
Der Vorhabenträger TenneT hat am 15. April 2021 Anträge auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz NABEG für die Abschnitte B1 der Vorhaben 3 und 4 (SuedLink) des Bundesbedarfsplangesetzes eingereicht. Die Abschnitte B1 führen von den Punkten B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek/Scheeßel zur Grenze Heidekreis / Region Hannover.
Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrensschritt eine Antragskonferenz vorgesehen. Diese wird aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt.
Die Bundesnetzagentur gibt damit Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen. Sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Auf Grundlage des Antrags und der eingegangenen Stellungnahmen legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt darin den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite zum Abschnitt B1 (Vorhaben 3) bzw. Abschnitt B1 (Vorhaben 4). Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen konnten bis zum 11. Juni 2021 der Bundesnetzagentur übermittelt werden.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 3, Abschnitt B1 (pdf, 109 KB)