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Schriftliches Verfahren in den Planfeststellungs-Abschnitten D3a und D3b (Vorhaben 5a)
Der Vorhabenträger TenneT hat am 9. Juli 2021 Anträge auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für die Abschnitte D3a und D3b des Vorhabens 5a (Klein Rogahn – Isar) des Bundesbedarfsplangesetzes. Abschnitt D3a führt von Pfatter zur Autobahn 92, Abschnitt D3b verläuft im Bereich des Konverterstandorts Isar. Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrensschritt jeweils eine Antragskonferenz vorgesehen. Diese wurden aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt.
Die Bundesnetzagentur hat damit Gelegenheit gegeben zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen. Dies sind beispielsweise die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit konnten bis zum 27. August 2021 Stellung nehmen.
Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 5a, Abschnitte D3a und D3b (pdf, 83 KB)