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    Korridor B: Untersuchungsrahmen für Abschnitte Nord 1 und Nord 2 festgelegt

    Die Bundes­netz­agentur hat am 29. Juni 2023 den Unter­suchung­rahmen für die Bundes­fach­planung für insgesamt drei Abschnitte festgelegt. Betroffen sind die Abschnitte Nord 1 und Nord 2 des Vorhabens 49 sowie der Abschnitt Nord 2 des Vorhabens 48. Die Bundes­netz­agentur bestimmt damit, welche Unter­lagen der Vorhaben­träger Amprion für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Alle drei Abschnitte liegen voll­ständig in Nieder­sachsen. Zusammen bilden die Vorhaben 48 und 49 den sogenannten Korridor B des Netz­entwicklungs­plans. Details zum geplanten Verlauf der Abschnitte und die Untersuchungsrahmen finden Sie auf den entsprechenden Seiten:

    Vorhaben 48, Abschnitt Nord 2

    Vorhaben 49, Abschnitt Nord 1

    Vorhaben 49, Abschnitt Nord 2

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