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    Vorhaben 49: Untersuchungsrahmen für die Abschnitte Süd 1 und Süd 2 festgelegt

    Die Bundesnetzagentur hat die Unter­suchung­rahmen für die Bundes­fach­planung der Abschnitte Süd 1 und Süd 2 von Vorhaben 49 festgelegt. Damit bestimmt sie, welche Unter­lagen der Vorhaben­träger Amprion für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Der Abschnitt Süd 1 beginnt östlich der Stadt Rheine in Nord­rhein-West­falen und endet nach etwa 52 km bei Waren­dorf, nördlich von Ahlen. Von dort führt der Abschnitt Süd 2 über eine Strecke von etwa 24 km durch Nord­rhein-West­falen bis zum Konverter­standort in der Nähe von Hamm.

    Die Abschnitte sind Teil des sogenannten Korridor B des Netz­entwicklungs­plans.

    Alle Informationen zum Verfahren finden Sie auf den Abschnittsseiten von Süd 1 und Süd 2.

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