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    Untersuchungsrahmen für nördlichen Abschnitt festgelegt

    Für den nördlichen Teil des Vorhabens Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach (Nummer 44 des Bundes­bedarfsplan­gesetzes) liegt nun ein Unter­suchungs­rahmen vor. Die Bundes­netz­agentur legt damit fest, welche Unter­lagen der Vorhaben­träger 50Hertz im nächsten Schritt zu erstellen hat. Der Abschnitt führt vom Umspann­werk Schraplau/Obhausen bei Querfurt im Saalekreis bis zum Umspann­werk Wolkrams­hausen in der Stadt Bleiche­rode in Thüringen.

    Den Unter­suchungs­rahmen finden Sie auf der entsprechenden Verfahrens­seite.

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