NordOstLink: Untersuchungsrahmen festgelegt

    Die Bundes­netz­agentur hat am 19. Dezember 2024 einen gemeinsamen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung des Projekts NordOstLink fest­gelegt. Der Unter­suchungs­rahmen bestimmt, welche Unter­lagen die zuständigen Vorhaben­träger 50Hertz und TenneT für das weitere Plan­fest­stellungs­verfahren erstellen müssen. Er wurde für die Vorhaben 81 und 81a sowie für folgende Bestandteile der Vorhaben 81b bis 81f des Bundesbedarfsplangesetzes festgelegt:

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