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Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 3 und 4, Abschnitt B2
Der Vorhabenträger TenneT hat am 21. April 2021 Anträge auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) für die Abschnitte B2 der Vorhaben 3 und 4 (SuedLink) des Bundesbedarfsplangesetzes eingereicht. Die Abschnitte führen jeweils von der Grenze des Heidekreises und der Region Hannover zur Grenze der Region Hannover und des Landkreises Hildesheim. Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrensschritt eine Antragskonferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt.
Die Bundesnetzagentur hat damit Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen gegeben. Sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Auf Grundlage des Antrags und der eingegangenen Stellungnahmen legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt darin den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite zum Abschnitt B2 (Vorhaben 3) beziehungsweise Abschnitt B2 (Vorhaben 4). Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen konnten bis zum 21. Juni 2021 der Bundesnetzagentur übermittelt werden.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 3, Abschnitt B2 (pdf, 82 KB)