Vorhaben 1 (A-Nord): Trassenkorridor in Abschnitt A festgelegt
Die Bundesnetzagentur hat am 25. Februar 2021 einen Trassenkorridor für den Abschnitt von Emden Ost zum Raum Bunde festgelegt. Die Auslegung der Entscheidung erfolgt gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) ausschließlich durch eine Veröffentlichung im Internet.
Für weitere Informationen: Webseite zum Abschnitt A des Vorhabens 1