Navigation und Service

H2TopnaviService

H2Suche

H2Hauptnavigation

    Vorhaben 10: Anzeigeverfahren im Abschnitt Wolmirstedt – Regelzonengrenze

    Beim Abschnitt A von Vorhaben 10 könnte auf eine Plan­feststellung verzichtet werden. Das prüft die Bundes­netzagentur derzeit. Möglich ist der Verzicht, wenn es nur unwesentliche Änderungen oder Erweiterungen an einer Stromleitung gibt. Das ist bei dem Abschnitt zwischen Wolmirstedt und der Regelzonen­grenze der Fall: Hier soll die Strom­tragfähigkeit der Leitung erhöht werden, ohne dass bauliche Änderungen an Seilen oder Masten notwendig werden. Auch auf die Bundes­fachplanung konnte daher bereits verzichtet werden.

    Weitere Informationen zum Abschnitt erhalten Sie auf der Verfahrens-Detailseite.

    H2Teilen

    Mastodon